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In den Hildener Gewerbegebieten nördlich der Düsseldorfer Straße sowie im Bereich der Straße Auf dem Sand werden die textlichen Festsetzungen in den Bebauungsplänen ergänzt.

Ziel der Bebauungspläne ist der Erhalt der Struktur der vorhandenen Gewerbegebiete, welche vorwiegend kleinen und mittleren Betrieben des produzierenden Gewerbes und Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben dienen. Dieses soll insbesondere erreicht werden durch die Steuerung der Zulässigkeit - bis hin zum Ausschluss - von Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten, von Betrieben des Erotik-Gewerbes sowie von Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen. Grundlage der Regelung zur Zulässigkeit der Sortimente von evtl. Geschäften ist das Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept der Stadt Hilden und der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten ist das Steuerungskonzept Vergnügungsstätten der Stadt Hilden.

Die Entwürfe der Bebauungspläne Nr. 501, 502 sowie 66B, 3. Änderung liegen einschließlich Begründung in der Zeit vom

29. April 2013 bis einschließlich 7. Juni 2013

während der Dienststunden und nach Terminvereinbarung im Planungs- und Vermessungsamt der Stadt Hilden, Am Rathaus 1, 4. Etage, Zimmer 440, zu jedermanns Einsicht aus. Unsere Dienststunden sind montags und freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags und mittwochs in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 501 liegt im Westen der Stadt Hilden westlich der Bahnlinie Düsseldorf-Köln und nördlich der Düsseldorfer Straße.
Der Bebauungsplan Nr. 502 beinhaltet das Gewerbegebiet zwischen der Straße Auf dem Sand und der Hans-Sachs-Straße sowie zwischen der Hans-Sachs-Straße und der Herderstraße inklusive der östlich der Herderstraße anliegenden Gewerbegrundstücke.
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 66B, 3. Änderung umfasst die Grundstücke im westlichen Abschnitt der Straße Auf dem Sand sowie im Bereich In den Weiden.

Während der Zeit der Auslegung können Anregungen zu dem Planentwurf vorgebracht werden.

Wenn Sie auf diesen Text klicken, können Sie sich die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 501 ansehen.

Wenn Sie hier klicken, können Sie sich die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 502 ansehen.

Und hier klicken, wenn Sie sich die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 66B, 3. Änderung ansehen wollen.

Ihre Ansprechpartner sind:

Planungs- und Vermessungsamt
SG Planung: Bauleitplanung


Telefon: 02103 / 72-419
Fax: 02103 / 72-622
amt61@hilden.de
Raum: 439
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Planungs- und Vermessungsamt
SG Planung: Bauleitplanung
Am Rathaus 1
40721 Hilden
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Telefon: 02103 / 72 - 415
Fax: 02103 / 72 - 622
amt61@hilden.de
Raum: 439
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Verantwortlich ist:

Amtsleitung: Herr Peter Stuhlträger
Am Rathaus 1
40721 Hilden
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Telefon: 02103 / 72-425
Fax: 02103 / 72-622
peter.stuhltraeger@hilden.de
Raum: 445
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