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Das Sachgebiet Bauaufsicht ist Teil des Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamtes. Die Aufgaben (Zuständigkeiten) der Bauaufsicht umfassen insbesondere:

  • Bauberatungen
  • (Vereinfachte) Baugenehmigungsverfahren
  • Freistellungsverfahren
  • Große Sonderbauten
  • Abbruchgenehmigungen
  • Nutzungsänderungen
  • Garagen und überdachte Stellplätze (Carports)
  • Werbeanlagen
  • Baulasten
  • Bauzustandsbesichtigungen / Bauüberwachungen
  • Wiederkehrende Prüfungen
  • Bauordnungsrechtliche Maßnahmen (ordnungsbehördliche Verfahren, Bußgeldverfahren)
  • Einsichtnahme in vorhandene Bauakten / Statiken

Das Stadtgebiet Hilden ist in verschiedene Bauaufsichtsbezirke aufgeteilt. Diese Bauaufsichtsbezirke umfassen wiederum spezielle Aufgabenbereiche. Weiterhin ist die Untere Denkmalbehörde im Sachgebiet Bauaufsicht angesiedelt.

Allgemeine Informationen:

In der Landesbauordnung (BauO NRW) ist geregelt, welche Bauvorhaben einer Genehmigungspflicht unterliegen. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher anlagen und Einrichtungen einer Baugenehmigung bzw. einer Abbruchgenehmigung bedürfen, es sei denn, die Vorhaben sind ausdrücklich genehmigungsfrei oder unterliegen der sogenannten Freistellungsgregelung (Freigestellte Vorhaben) mit einem gesonderten Verfahren.

Zur Klärung von Fragen rund um das Baugeschehen haben Sie die Möglichkeit der Bauberatung. Bei Fragen zu den einzelnen Aufgabenbereichen der Bauaufsicht oder einer persönlichen Beratung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner. Während der Sprechzeiten erhalten Sie hierzu Gelegenheit.

Notwendige Unterlagen:

Das Genehmigungsverfahren ist gesetzlich festgelegt. Neben amtlichen Antragsformularen sind Unterlagen beizufügen, die in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) genau beschrieben sind.

Insbesondere handelt es sich dabei um einen Lageplan sowie um Grundriss- und Ansichtszeichnungen sowie verschiedene Berechnungen, Nachweise und Beschreibungen. die Unterlagen sind in der Regel 3-fach vorzulegen, in Ausnahmefällen sind weitere Ausfertigungen notwendig, z. B. bei gewerblichen Vorhaben oder zur Beteiligung anderer Behörden.

Fehlen Ihnen entsprechende Formulare? Selbstverständlich stehen Ihnen die Formulare der Bauaufsicht zum download bereit.

Rechtliche Grundlagen:

Das Baurecht besteht aus einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und sonstigen  Bestimmungen (z. B. DIN-Normen). Die wichtigsten Gesetze sind die Landesbauordnung (BauO NRW) und das Baugesetzbuch (BauGB).