Städte entstehen schon lange nicht mehr „zufällig“, sondern müssen gezielt geplant werden. Die kommunale Planungshoheit ist daher eines der wichtigsten Elemente der Selbstverwaltung von Städten und Gemeinden.
Im Sachgebiet Stadtplanung werden städtebauliche Gestaltungs- und Funktionspläne verschiedendster Art ausgearbeitet. Hierzu gehören der Flächennutzungsplan der Stadt, Bebauungspläne und städtebauliche Entwürfe sowie andere für die Stadtentwicklung bedeutsame Planungen (Stadtentwicklungsplanung).
Im Rahmen der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne), die in einem öffentlichen Verfahren unter ständiger Begleitung durch Stadtrat und Einwohnerschaft abläuft, wird die Benutzung der Flächen im Stadtgebiet Hildens im Detail geregelt. Das Sachgebiet Stadtplanung betreut darüber hinaus im Bauleitplanverfahren auch die Arbeit externer Gutachter in stadtökonomischen und stadtökologischen Fragestellungen.
Zur nachhaltigen Entwicklung und Sicherung der städtischen Umwelt verlangen alle Planungen räumlich-gestalterische Fähigkeiten und setzen eine interdisziplinäre Arbeitsweise voraus.
Aus diesem Grunde ist im Sachgebiet Stadtplanung auch die konzeptionelle Verkehrsplanung angesiedelt. Der Umgang mit Fußgängern, Fahrradfahrern, Benutzern der öffentlichen Verkehrsmittel und mit Kfz-Nutzern ist Gegenstand der Planungen in diesem Bereich. Bauleitplanung und Verkehrsplanung sind so eng miteinander verzahnt.
Das Sachgebiet ist in seiner planerischen und beratenden Tätigkeit der Gemeinschaft in Form von Stadtrat und Einwohnerschaft verpflichtet.
Es ist Dienstleister bei der planerischen Vorbereitung politischer Entscheidungen für die Entwicklung und Gestaltung der Stadt Hilden.
Außerdem vertritt das Sachgebiet bei planungsrelevanten Themen die Interessen der Stadt Hilden gegenüber anderen Städten und Behörden.
Für alle Fragen rund um planerische Aspekte steht das Sachgebiet Stadtplanung damit allen Interessierten jederzeit zur Verfügung.