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Abfallbeseitigung

In Hilden haben Sie die Möglichkeit, folgende Mülltonnen für die Entsorgung Ihrer Abfälle zu nutzen:

Eine graue Tonne für Restmüll, eine braune Tonne für Küchen- und Gartenabfälle (Biomüll), eine blaue Tonne für Papier und auf Wunsch eine gelbe Tonne, ansonsten gelbe Säcke, für Verpackungen mit dem "grünen Punkt".

Während die braunen Tonnen von der Stadt und die gelben und blauen Tonnen von der Fa. Remondis in Langenfeld zur Verfügung gestellt werden, müssen die Restmülltonnen vom Grundstücks- bzw. Hauseigentümer selbst angeschafft werden. Diese Tonnen bekommen Sie im umliegenden Einzelhandel, z.B. in Baumärkten. 

Nur für die Abholung und Entsorgung des Biomülls und des Restmülls fallen Gebühren an. Diese richten sich nach der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung.  

Für die An-/Ab-/Ummeldung der verschiedenen Tonnen ist das Steueramt der Stadt Hilden im Rathaus, Zimmer 246, zuständig.

Für jede beim Steueramt angemeldete Restmüll- und Biomülltonne wird eine Gebührenplakette ausgegeben, alle anderen Tonnen werden ohne Plakette geleert. Diese ist immer für 2 Jahre gültig (für welche Jahre steht auf der Marke) und muß auf die jeweilige Tonne geklebt werden. Nur mit diesem Gebührenaufkleber werden die Tonnen von der Müllabfuhr geleert.

Die Tonnen gibt es in verschiedenen Größen:

Restmüll: 40 Liter, 60 Liter, 80 Liter, 120 Liter, 240 Liter sowie Container in den Größen 660 Liter, 770 Liter sowie 1.100 Liter.

Biomüll: 120 Liter, 240 Liter

Papiermüll: 120 Liter, 240 Liter, 1.100 Liter

Gelbe Tonnen: 120 Liter, 240 Liter, 1.100 Liter

Die Größe der zu nutzenden Restmülltonnen ist durch das sog. Mindestrestmüllvolumen vorgegeben. Für jede auf dem betroffenem Grundstück angemeldete Person ist von einem Mindestrestmüllvolumen von 15 l pro Woche bzw. 30 l in 14 Tagen auszugehen. Sofern die Biotonne genutzt oder auf dem Grundstück kompostiert wird, verringert sich dieses Mindestrestmüllvolumen auf 10 l pro Woche bzw. 20 l in 14 Tagen.  Ausschlaggebend für die Berechnung des Mindestmüllvolumens ist die Anzahl der melderechtlich unter der Adresse erfassten Personen - unabhängig davon, ob es sich dabei um Kinder oder um Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt.

Die Restmüll- und die Biomülltonnen werden 14 täglich geleert, die Biomülltonnen immer in den geraden Kalenderwochen, die Restmülltonnen in den ungeraden Kalenderwochen. Die Restmüllcontainer können wahlweise wöchentlich oder 14 täglich geleert werden. Die Abholung der Papiertonnen und die Abholung der gelben Säcke bzw. Tonnen erfolgt alle 4 Wochen.

Die Abholbezirke und -termine können Sie im Abfallkalender nachschauen. Hier finden Sie auch weitere Informationen und wichtige Telefonnummern zum Thema Abfall.

An-/Ab-/Ummeldungen von Mülltonnen

Möchten Sie bei der Restmüll- oder der Biotonne auf eine andere Gefäßgröße umstellen oder die Anzahl reduzieren, müssen Sie die Gebührenmarke für das betroffene Gefäß an das Steueramt zurücksenden. Bei einer Umstellung erhalten Sie dann für das neue Gefäß eine neue Müllplakette. Beachten Sie jedoch bitte, dass Reduzierungen des Müllvolumens nur im Rahmen des vorzuhaltenden Mindestrestmüllvolumens erfolgen können.

Ein entsprechendes Formular finden Sie unter Formulare / Vordrucke.

Restmüll- und Biotonnen können auf dem Bauhof gegen eine Tauschgebühr von 5,- € je Tonne getauscht werden. Soll der städtische Bauhof den Tausch der Tonnen vor Ort vornehmen, ist zusätzlich zu der Tauschgebühr eine Liefergebühr in Höhe von 10,- € zu entrichten. Diese Gebühren werden nicht über den Bauhof sondern über das Steueramt abgerechnet.