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Momentan ist die Verwaltung dabei die Berechnungsmethode für die Abwassergebühren umzustellen. Ab dem 01.01.2006 wird dann die sogenannte "gesplittete Abwassergebühr" erhoben.

Hierbei werden die Gebühren für die anfallenden Abwässer (Schmutzwasser aus Toiletten, Waschbecken, Waschmaschinen, etc.), sowie die eingeleiteten Regenabwässer getrennt berechnet.
Bereits jetzt gibt es zu diesem Thema nähere Informationen auf der Internetseite des Ingenieurbüros WTE, die die Umstellung für die Stadt Hilden vornehmen.

Klicken Sie auf den nachfolgenden Link (extern) um weitere Informationen zu erhalten:

Informationsseite zur gesplitteten Abwassergebühr 

Bei Fragen: 02103 72-0

montags - mittwochs 08.00 - 16.00 Uhr
donnerstags 08.00 - 19.00 Uhr
freitags 08.00 - 12.00 Uhr
samstags 09.00 - 12.00 Uhr


Die nachfolgenden Informationen gelten in dieser Form nur noch bis zum 01.01.2006:

Erhebung der Abwassergebühren

Die Erhebung der Abwassergebühren erfolgt auf der Grundlage der Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden in der zur Zeit gültigen Fassung. Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage, d.h. für die Einleitung von Schmutzwasser in den städtischen Schmutzwasserkanal, erhebt die Stadt zur Deckung der Kosten Benutzungsgebühren (Abwassergebühren). 

Die Gebühr wird nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Abwasseranlage von den angeschlossenen Grundstü­cken zugeführt wird. Berechnungseinheit ist die Ab­wassermenge in Kubikmetern. Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus öffentlichen und privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführten Wassermengen. Bei der Wassermen­ge aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage gilt die Verbrauchsmenge, die dem im laufenden Kalender­jahr erhobenen Wassergeld zugrunde liegt.

Die Erhebung der Abwassergebühren erfolgt also nach dem so genannten „Frischwassermaßstab“. Daher erhebt die Stadtwerke Hilden GmbH im Auftrag der Stadt die Gebühren und leitet diese an die Stadt weiter.

Übersicht über die Entwicklung der Kanalbenutzungsgebühren:



2005

2004

2003

2002

2001

Kanalbenutzungsgebühren je cbm

2,15 €

2,05 €

2,02 €

1,98 €

1,92 €

Erstattung von Abwassergebühren

Die Erhebung der Abwassergebühren erfolgt zwar durch die Stadtwerke Hilden, zuständig für eine eventuelle Erstattung von Abwassergebühren ist jedoch das Steueramt der Stadt Hilden.

Für nachweislich auf dem Grundstück zurückgehaltene oder verbrauchte Wassermengen können auf Antrag die Abwassergebühren erstattet werden.



Bei der Erhebung der Gebühren nach dem sog. „Frischwassermaßstab“ bleibt die Tatsache zunächst unberücksichtigt, dass fast nie die gesamte, auf einem Grundstück bezogene Frischwassermenge der Abwasserbeseitigungsanlage zugeführt wird, sondern durch Verdunsten, Vertrocknen, Gießen, Kochen, Backen oder anderweitige Verwendung im Haushalt oder Garten nicht in den Schmutzwasserkanal gelangt.





Da jedoch fast immer ein Teil der bezogenen Frischwassermenge nicht in den Schmutzwasserkanal eingeleitet wird, könnte jeder Gebührenschuldner, insbesondere Gartenbesitzer, einen Erstattungsantrag stellen, dessen Bearbeitung einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand verursacht, zumal sich die nicht eingeleiteten Wassermengen meist nicht exakt nachweisen lassen. Deshalb ist aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität eine sog. Bagatellgrenze eingeführt worden, deren Überschreitung Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Erstattungsantrages ist.

Die Wassermengen können auf Antrag der Gebührenschuldner daher nur erstattet werden, wenn die Menge größer als 15 cbm im Jahr ist und nachweislich nicht dem städtischen Schmutzwasserkanal zugeführt wurde. Der Nachweis der auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermenge obliegt dem Gebührenpflichtigen. In der Regel erfolgt dies über einen zusätzlichen Wasserzähler, der an der Stelle installiert wird, wo er nur die zurückgehaltene Wassermenge misst.

Sollten Sie über einen zusätzlichen Wasserzähler verfügen und eine Wassermenge, die größer als 15 cbm im Jahr ist, nicht in den Kanal eingeleitet haben, können Sie sich hier einen Antragsvordruck herunterladen. Der Antrag ist innerhalb von 2 Monaten nach Eingang der Rechnung der Stadtwerke Hilden zu stellen. Bitte fügen Sie eine Kopie dieser Rechnung Ihrem Antrag bei.

Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke

Antrag auf Erstattung von Kanalbenutzungsgebühren

Weitere Informationen zum Thema Abwasserbeseitigungsgebühren erhalten Sie bei:

 



Telefon: 02103 72-777
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