Die Vollstreckungsbehörde der Stadt Hilden nimmt nach § 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen die Vollstreckung von Abgaben, Gebühren, Beiträgen und Steuern wahr.
Der Vollstreckungsbehörde obliegt darüber hinaus die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen der Stadt Hilden sowie zahlreicher anderer Behörden (zum Beispiel anderer Städte und Gemeinden, GEZ, Kammern, Innungen und andere).
Wie kann ich eine Vollstreckungsforderung bezahlen?
Bitte überweisen Sie die Forderung nur unter Angabe des Zeichens, welches in der Zahlungsaufforderung angegeben wurde und nur auf das in dem Schreiben angegebene Konto der Stadtkasse Hilden, bei der Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert (Bankleitzahl 334 500 00).
Eine kurze Nachricht an die Vollstreckungsbehörde ist zudem hilfreich, um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden. Wenden Sie sich hierzu bitte an die im Schreiben genannte Kontaktperson.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine Zahlungsaufforderung erhalte oder eine Frage zum Vollstreckungsverfahren habe?
Wenden Sie sich bitte unmittelbar an die in dem Schreiben angegebene Kontaktperson.