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Grundlage für die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren ist die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).

Die Gebühren werden für die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage, wenn diese durch die Stadt vorgenommen wird. D.h., nur wenn die Straße von der Stadt gereinigt wird, fallen auch Gebühren an. Diese werden zusammen mit der Grundsteuer und den Abfallbeseitigungsgebühren dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt und sind somit Bestandteil der Grundabgaben.  

Die Reinigung umfasst die Reinigung der Fahrbahnen und beinhaltet die Beseitigung von Unrat und Verschmutzungen, die die Hygiene oder das Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigen oder die eine Gefährdung des Verkehrs darstellen, wie beispielsweise Laub, Blüten und Unkrautbewuchs. 

Ab 2012 wird gemäß Beschluss des Rates der Stadt Hilden vom 30.11.2011 für die Straßen, auf denen der Zentrale Bauhof der Stadt Hilden den Winterdienst erledigt, eine separate Winterdienstgebühr erhoben. Hierzu erhalten Sie voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2012 einen gesonderten Gebührenbescheid. In den Gebührensätzen ab dem Jahr 2012 ist der Anteil für den Winterdienst nicht enthalten.

Die Reinigung der Gehwege ist auf die Eigentümer der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke übertragen worden, d.h. die Gehwege werden generell nicht von der Stadt gereinigt. Es gibt im Stadtgebiet Hilden auch Straßen, bei denen die Reinigungspflicht nicht nur für die Gehwege sondern auch für die Fahrbahn auf die Anlieger übertragen wurde. Oft sind dies die sogenannten Spielstraßen oder auch Stichstraßen.    

Welche Straße nun durch wen und wie oft gereinigt wird, ist in einem Straßenverzeichnis festgesetzt, das Bestandteil der Straßenreinigungssatzung ist. 

Weitere Informationen zum Thema Straßenreinigungsgebühren erhalten Sie bei:


Amt für Finanzservice
Grundsteuer, Straßenreinigungs-, Abfallbeseitigungs- und Niederschlagsgebühr


Telefon: 02103 / 72 224
Raum: 246
steueramt@hilden.de
Fax: 02103 / 72 620
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