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  • Der 15. Deutsche Bundestag wurde am 22.09.2002 für die Dauer von vier Jahren gewählt.

  • Ingesamt werden bei der anstehenden Bundestagswahl 598 Abgeordnete gewählt.

  • 299 Bundestagsabgeordnete werden direkt in den Wahlkreisen und 299 Bundestagsabgeordnete über die Landeslisten der Parteien gewählt.

  • Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt er direkt einen Wahlkreisabgeordneten (Mehrheitswahl), mit der Zweitstimme die Landesliste der Partei (Verhältniswahl).

    Entscheidender für die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag ist die Zweitstimme.