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Anmeldung der Schulneulinge für das kommende Schuljahr 2013/2014 

Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober 2006 bis einschließlich 30. September 2007 geboren sind, werden zum 01. August 2013 schulpflichtig.

 Die Erziehungsberechtigten dieser Kinder werden  Anfang September 2012 ein Anschreiben vom Amt für Jugend, Schule und Sport erhalten, in dem Ihnen die Anmeldezeiten und die Hildener Grundschulen benannt werden.

 Für alle städtischen Grundschulen gelten als Anmeldtermine:

  •  Donnerstag, der 25. Oktober 2012, in der Zeit von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und
  • Freitag,        der 26. Oktober 2012, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Bei der  Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen bzw. vorzulegen:

-        das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde,

-        eine Sorgerechtsregelung, je nach persönlicher Situation (Scheidungsurteil, Negativattest oder die Urkunde zur Erklärung der gemeinsamen Sorge),

-        das Anschreiben zur Schulanmeldung vom Amt für Jugend, Schule und Sport

 Das Kind muss bei der Anmeldung dabei sein, da auch der Sprachstand überprüft wird.

 Alle Kinder, die nach dem 30. September 2007 geboren sind, können auf Wunsch der Eltern vorzeitig zum Schulbesuch an der gewünschten Grundschule angemeldet werden. Über die Schulreife entscheidet die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

 Weitere Informationen zur Schulanmeldung stehen den Erziehungsberechtigten im Internet unter  www.hilden.de, Bildung, Schulen, Anmeldung und Termine zur Verfügung. Fragen zur Schulanmeldung beantwortet Frau Heese vom Amt für Jugend, Schule und Sport unter der Telefon-Nummer: 72 542.