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1.  Die Entscheidung über den Erlass der öffentlich-rechtlichen und der privatrechtlichen Forderungen der Stadt, soweit ein Betrag von 10.000 EUR überschritten wird,

2.  die Entscheidung über die Führung von Rechts­streitigkeiten und der Abschluss von gericht­lichen und außergerichtlichen Vergleichen bei einem Streitwert von über 200.000 EUR ; Ver­gleichswert über 50.000 EUR,

3.  die Entscheidung über die Ausübung von Vorkaufs-, Ankaufs- oder Wiederkaufsrechten bei Kaufpreisen von über 150.000 EUR,

4.  die Vermietung und Verpachtung sowie die An­mietung und Anpachtung von Grundstücken zu einem Jahresmiet- oder -pachtzins von über 50.000 EUR,

5.  die Zuständigkeit bei Auflösung eines Fachaus­schusses, falls der Rat nichts Gegenteiliges be­schließt,

6.  die Entscheidung über Unterlagen gem. § 10 GemHVO,

7.  die Entscheidung über freiwillige Zuschüsse außerhalb der vom Rat beschlossenen Richt­linien,

8.  die Behandlung von Anregungen und Be­schwerden nach § 24 GO gem. § 10 der Haupt­satzung der Stadt Hilden,