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Im Gebiet der Städte Haan, Hilden, Solingen und Wuppertal soll der Zweckverband folgende Aufgaben erfüllen:

  1. Die Erarbeitung einer Planung für die Ausge­staltung und Erweiterung eines stadtnahen Erholungsgebietes auf den dafür geeigneten Flächen dieser Städte;
  2. die Durchführung dieser Planung durch Schaf­fung und Unterhaltung von Erholungsgebie­ten, insbesondere durch Aufforstung der dafür geeigneten Flächen, durch die Anlage von Parkplätzen, Wanderwegen und Reitwegen, Rast- und Spielflächen, Campingplätzen, Jugend- und Freizeitheimen, durch Aufstel­lung von Ruhebänken und ggf. durch Beseiti­gung störender Anlagen;
  3. die Pflege von Wasser, Boden, Pflanzen und Tieren.

(Den vollständigen Satzungstext finden sie hier)

Nach § 5 der Satzung des Zweckverbandes entsendet jedes Verbandsmitglied zwei Vertreter in die Verbandsver­sammlung. (Der Bürgermeis­ter - oder ein von ihm benannter Beamter oder Angestellter der Gemeinde - ist auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung automatisch Mitglied)

Mitglieder der Stadt Hilden in der Verbandsversammlung: