Im Gebiet der Städte Haan, Hilden, Solingen und Wuppertal soll der Zweckverband folgende Aufgaben erfüllen:
- Die Erarbeitung einer Planung für die Ausgestaltung und Erweiterung eines stadtnahen Erholungsgebietes auf den dafür geeigneten Flächen dieser Städte;
- die Durchführung dieser Planung durch Schaffung und Unterhaltung von Erholungsgebieten, insbesondere durch Aufforstung der dafür geeigneten Flächen, durch die Anlage von Parkplätzen, Wanderwegen und Reitwegen, Rast- und Spielflächen, Campingplätzen, Jugend- und Freizeitheimen, durch Aufstellung von Ruhebänken und ggf. durch Beseitigung störender Anlagen;
- die Pflege von Wasser, Boden, Pflanzen und Tieren.
(Den vollständigen Satzungstext finden sie hier)
Nach § 5 der Satzung des Zweckverbandes entsendet jedes Verbandsmitglied zwei Vertreter in die Verbandsversammlung. (Der Bürgermeister - oder ein von ihm benannter Beamter oder Angestellter der Gemeinde - ist auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung automatisch Mitglied)
Mitglieder der Stadt Hilden in der Verbandsversammlung: