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Der Zweckverband Erholungsgebiet Unterbacher See hat insbesondere die Aufgabe, im Rahmen des bestehenden Nutzungskonzeptes

  1. die erforderlichen Einrichtungen und Anlagen für den Wassersport- und Erholungsbetrieb zu schaffen, zu unterhalten und zu sichern,
  2. die Einrichtungen und Anlagen zu betreiben oder zu verpachten,
  3. für die Erhaltung des Landschaftsbildes zu sorgen und den Schutz von Natur und Landschaft im Sinne eines Naturerlebnisgebietes zu fördern

Nach § 5 der Satzung des Zweckverbandes entsendet die Stadt Hilden zwei Vertreter in die Verbandsversamm­lung.(Der Bürgermeister - oder ein von ihm benannter Beamter oder Angestellter der Gemeinde - auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung automatisch Mitglied).

 

 

Mitglieder der Stadt Hilden in der Verbandsversammlung: