Der Zweckverband Erholungsgebiet Unterbacher See hat insbesondere die Aufgabe, im Rahmen des bestehenden Nutzungskonzeptes
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die erforderlichen Einrichtungen und Anlagen für den Wassersport- und Erholungsbetrieb zu schaffen, zu unterhalten und zu sichern,
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die Einrichtungen und Anlagen zu betreiben oder zu verpachten,
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für die Erhaltung des Landschaftsbildes zu sorgen und den Schutz von Natur und Landschaft im Sinne eines Naturerlebnisgebietes zu fördern
Nach § 5 der Satzung des Zweckverbandes entsendet die Stadt Hilden zwei Vertreter in die Verbandsversammlung.(Der Bürgermeister - oder ein von ihm benannter Beamter oder Angestellter der Gemeinde - auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung automatisch Mitglied).
Mitglieder der Stadt Hilden in der Verbandsversammlung: