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Am 19.06.2007 wurde zum geplanten Ausbau des Marienweges eine Bürgerinformations-veranstaltung durchgeführt. Die Veranstaltung, die in der Cafeteria des Bürgerhauses – Mittelstraße 40 stattfand, begann um 17.00 Uhr und dauerte etwa 2 Stunden.

Schriftlich eingeladen waren die betroffenen Eigentümer, die Fraktionen des Rates und die örtliche Presse. Die Anwohner wurden vorher durch Postwurfsendungen über die Veranstaltung informiert.

Gemäß Anwesenheitsliste sind 34 Personen der Einladung gefolgt.

Die Verwaltung war vertreten durch:

Herr Mittmann, Herr Frohn und Herr Türk, Tiefbau- und Grünflächenamt

Frau Stellbrink und Herr Hoff Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt

In der Einleitung  erläuterte Herr Mittmann den Planungsstand und das Ziel der Veranstal-tung. Zum einen sollen die betroffenen Bürger über das Vorhaben informiert werden und zum anderen sollen Hinweise und Anregungen der unmittelbar Betroffenen aufgenommen werden, um so in die weitere Planung mit einfließen zu können. Weiterhin wurde deutlich gemacht, dass die politischen Gremien der Stadt über den Ausbau und die Straßengestaltung entscheiden und den Anliegern keine direkte Entscheidungsgewalt obliegt.

Anschließend wurden durch Herrn Türk die technischen Parameter zum Straßenausbau vorgestellt.

Der Marienweg hat eine Gesamtlänge von ca. 175 m. Im Einmündungsbereich zur Gerresheimer Straße hat der Straßenraum hat eine Gesamtbreite von 25 m und verjüngt sich dann auf eine Regelbreite von 10 m.

Verkehrlich ist die Straße eine Anliegerstraße und als Tempo 30-Zone ausgewiesen. Verkehrserhebungen haben  ergeben, dass in nördliche Richtung 485 Fahrzeuge pro Tag unterwegs sind und in südliche Richtung etwa 610 Fahrzeuge pro Tag gezählt wurden. Das Geschwindigkeitsniveau liegt bei ca. 34 km/h.

Bisher sind die einzelnen Funktionsbereiche (Fahrbahn, Gehweg uns Stellplätze) nicht baulich getrennt. Die gesamte öffentliche Straßenfläche ist asphaltiert und nur durch Markierung gegliedert. Abgesehen vom Einmündungstrichter Gerresheimer Straße ist die Fahrbahn in einer Breite von ca. 4,60 abmarkiert.  Im Bereich des überdimensionalen Einmündungsbereiches sind 12 Senkrechtparkplätze markiert. Unmittelbar entlang des Garagenhofes sind 5 Längsstellplätze vorhanden.

Die Straße wurde in den 60-iger Jahren mit geringem Aufwand provisorisch gebaut und ist bisher nicht erstmalig endgültig hergestellt. Die vorhandene provisorische Befestigung und die Straßenraumgestaltung entsprechen nicht den Erfordernissen der technischen Re-gelwerke. Der schlechte bauliche Zustand erfordert erhebliche, nicht mehr zu rechtfertigende Aufwendungen für die Straßenunterhaltung. Die unzureichende Straßenentwässerung be-dingt die zunehmende Verschlechterung des baulichen Zustandes der Straße.

Mit der Planung soll den an den Marienweg gestellten Nutzungsansprüchen wie Wohnerschließung, Aufenthaltsqualität sowie ruhender Verkehr Rechnung getragen werden.

Die Straße bleibt wie bisher Bestandteil einer Tempo 30-Zone. Als Entwurfsprinzip wird das Trennsystem mit baulich abgesetzten Bereichen für die einzelnen Nutzungsansprüche zugrunde gelegt.

Es ist eine 4,75 m breite Fahrbahn mit beidseitigen Gehwegen vorgesehen. Weiterhin sind entsprechend dem vorhandenen Platzangebot Längs- bzw Senkrechtstellplätze eingeordnet.

Der südliche kurze Sackgassenabschnitt nach der Steinauer Straße soll als verkehrsbe-ruhigter Bereich ausgebaut werden. Die einzelnen Varianten unterscheiden sich vor allem durch verschiedene geschwindigkeitdämpfende Elemente und die Gestaltung des Einmündungsbereiches zur Gerresheimer Straße.

Parkplatzbilanz:          vorhandene Stellplätze          17 (markiert)

                                   Variante 1                               22

                                   Variante 2                               24

                                   Variante 3                               25

 

 

Im Anschluss an die Ausführungen der Verwaltung konnten die Bürger ihre Meinung äußern.  In der Diskussion wurden nachstehend aufgeführte Anliegen und Hinweise vorgetragen.

  • Als erstes wurde die Befahrbarkeit der Einmündung im Hinblick auf die Grundstücks-zufahrt zu den südlich gelegenen Verkaufseinrichtungen nachgefragt. Von mehreren Anliegern wurde festgestellt, dass an dieser Stelle oft unübersichtliche Situationen entstehen. Dieses Problem ist der Verwaltung bekannt und es wurde bereits nach Alternativen für die Grundstückszufahrt gesucht. Wenn keine anderen Lösungen gefunden werden, muss die Zufahrt an dieser Stelle verbleiben. Insgesamt verbessert sich die Situation dadurch, dass die gegenüberliegenden Senkrechstellplätze aus dem unmittelbaren Einmündungsbereich heraus genommen werden.
  • Durch eine Anwohnerin wurde angeregt, den gesamten Marienweg als verkehrsbe-ruhigten Bereich auszubauen.  Von der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass es dafür im Marienweg zu viel Durchgangsverkehr gibt und in diesen Fällen ein verkehrsberuhigter Bereich erfahrungsgemäß nicht funktioniert.
  • Der Anlieger aus dem Marienweg 6 weist auf die notwendige Befahrbarkeit seiner Zufahrt durch Lkw und die Anfahrbarkeit der Kellertür hin.
  • Es wurde darauf hingewiesen, dass das Brückengeländer über den Hoxbach nicht sicher ist.
  • Ein Anlieger der Garagengemeinschaft hat sich dafür ausgesprochen, die unübersichtliche Zufahrt zum Garagenhof im Knotenpunktbereich Steinauer Straße aufzugeben und die Zufahrt vom Marienweg aus anzulegen. Aus Sicht der Verwaltung wird dem unter der Vorraussetzung eines einheitlichen  Votums der Garagengemeinschaft zugestimmt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass dadurch ein öffentlicher Parkplatz entfallen würde. 
  • Auf die Frage eines Anliegers nach den Kosten, wurde von der Verwaltung dargelegt, dass sich die geschätzten Gesamtkosten auf etwa 294.000,00 Euro belaufen. Die einzelnen Varianten unterscheiden sich wegen der Übereinstimmung bei der Gesamtfläche und der vorgesehenen Materialien nicht.  Weiterhin erläuterte die Verwaltung die beitragsrechtlichen Gegebenheiten im Marienweg. Da es sich um eine erstmalige Herstellung der Straße handelt, werden die Eigentümer der Anliegergrundstücke über Erschließungsbeiträge nach Baugesetzbuch an den Baukosten der Straße beteiligt. Auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung hat die Verwaltung die Kosten für die einzelnen Anliegergrundstücke hochgerechnet. Die Ergebnisse stehen den jeweiligen Eigentümern zur Einsicht bereit.
  • Mehrere Anlieger berichteten, dass sie bereits Anliegerbeiträge gezahlt hätten und das auch mit entsprechendem Schriftverkehr beweisen könnten.  Die Verwaltung hat dazu dargelegt, dass natürlich sämtliche Zahlungen berücksichtigt würden und dass die betroffenen Anlieger sich zur Klärung des jeweiligen Einzelfalles bei Herrn Hoff im Bauverwaltungsamt melden sollten.
  • Einige Anlieger zeigten sich erstaunt über das festgestellte Geschwindigkeitsniveau und berichteten über ihre Erfahrungen mit Rasern. Im Interesse der Kinder wurden wirksame geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen gefordert.
  • Der Anlieger aus der Steinauer Straße 1 möchte, dass auf Aufpflasterungen wegen der zusätzlich zu erwartenden Lärmbelästigungen (Abbremsen und Beschleunigen vor bzw unmittelbar nach der Aufpflasterung) gänzlich verzichtet werden sollte und wird diesbezüglich von weiteren Anliegern unterstützt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass Aufpflasterungen ein wirksames Element zur Geschwindigkeitsdämpfung sind und dass mit den heute zur Verfügung stehenden Materialien diese Elemente so gestaltet werden können, dass sie mit der zulässigen Geschwindigkeit befahren werden können. Damit können zusätzliche Lärmbelästig-ungen auf ein Minimum reduziert werden.
  • Zur Gestaltung der Parkplätze und Restflächen im Einmündungsbereich Gerresheimer Straße wurden von der Anliegerin Nr. 235 Einwände erhoben. Die geplanten Parkplätze senkrecht zu ihrer Zufahrt würden das Halten im Zufahrtsbereich nicht mehr zulassen und der Containerstellplatz würde näher an ihr Haus rücken.
  • Im Zusammenhang mit der Gestaltung des Einmündungsbereiches Gerresheimer Straße wurde die Zweckmäßigkeit der dort geplanten Aufenthaltfläche angesprochen. Wegen der Nähe zur viel befahrenen Gerresheimer Straße glaubt man nicht, dass die Fläche gut angenommen wird und es wird befürchtet, dass sich an dieser Stelle vor allem Randalierer und andere ungebetene Gäste niederlassen.
  • Weiterhin wurden Fragen zur geplanten Bauzeit und zur Verkehrsführung während der Bauzeit gestellt. Dazu wurde von der Verwaltung ausgeführt, dass man mit einer Bauzeit von ca. 6 Monaten rechnet und die Straße während der Bauzeit für den Durchgangsverkehr gesperrt werden sollte. Die Anlieger werden auch während der Baudurchführung ihre Grundstücke erreichen können, wobei kurzzeitige Einschränkungen von 1 bis 2 Tagen unumgänglich sind.
  • Abschließend wurden die Anwesenden noch durch Abstimmung nach ihrer Meinung gefragt:  Bezüglich des Parkplatzangebotes hält die Mehrzahl der Anwesenden die vorhan-dene Anzahl von 17 Parkplätzen für ausreichend.   Hinsichtlich der vorgestellten Varianten hat keiner für Variante 1 abgestimmt; 8 Anwesende haben sich für die Variante 2 ausgesprochen und 20 Anwesende haben für Variante 3 votiert. Damit ist für die Verwaltung die Willensbekundung der Anlieger für die Variante 3 eindeutig.