Im Auftrag der Bezirksregierung Düsseldorf werden auch bei der Stadt Hilden die Unterlagen zum Planänderungsverfahren der CO-Pipeline öffentlich ausgelegt:
Die Bayer Material Science AG (BMS), Kaiser-Wilhelm-Allee 1, 51368 Leverkusen hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf einen Antrag auf Änderung des Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den Betrieb einer Rohrfernleitungsanlage zum Transport von gasförmigem Kohlenmonoxid von Köln-Worringen nach Krefeld-Uerdingen vom 14.02.2007 gemäß § 76 Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) gestellt. Der Antrag vom 11.04.2011 wurde mit aktualisierten Antragsunterlagen vom 21.06.2012 vervollständigt.
Die Trasse der Rohrfernleitungsanlage verläuft durch die Kommunen Köln, Monheim am Rhein, Langenfeld, Solingen, Hilden, Erkrath, Düsseldorf, Ratingen, Mülheim an der Ruhr, Duisburg und Krefeld.
In diesem Planänderungsverfahren ist die Bezirksregierung Düsseldorf die zuständige Behörde (Nr. 7.8.1 des Anhangs II der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz [ZustVU]) für die Anhörung und die Entscheidung über die Zulässigkeit des Änderungsantrages.
Die beantragten Planänderungen betreffen das Geo-Grid-System und das Kompensationsflächenkonzept auf der gesamten Trasse, die Übergabestationen auf den Werksgeländen in Dormagen und Uerdingen, sowie Rohrmaterial, Mantelrohre und die Lage der Rohrfernleitung an einzelnen Stellen.
Nach mehreren vorangegangen Planänderungen in nicht-öffentlichen Verfahren wurde festgestellt, dass die mit vorliegendem Antrag dargestellten Änderungen nicht solche von unwesentlicher Bedeutung sind, sodass es gem. § 76 Abs. 1 VwVfG NRW eines Planfeststellungsverfahrens bedarf.
Die Unterlagen zur Planänderung, einschließlich der Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung, sind öffentlich auszulegen. Die Öffentlichkeit erhält dadurch Gelegenheit, zu den geplanten Änderungen Stellung zu nehmen. Durch die Auslegung der Unterlagen zur Planänderung erfolgt gleichzeitig die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 9 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit § 73 Abs. 3, 4 bis 7 VwVfG NRW.
Die Unterlagen zur Planänderung (Beschreibungen, Nachweise und Zeichnungen), aus denen sich Art und Umfang der beabsichtigten Änderung sowie die Umweltauswirkungen (Unterlagen gemäß § 6 UVPG) ergeben, liegen gemäß § 73 Abs. 3 bis 5 VwVfG NRW für die Dauer eines Monats in der Zeit
vom 22.08.2012 bis einschließlich 21.09.2012
während der Dienststunden und nach Terminvereinbarung im Planungs- und Vermessungsamt der Stadt Hilden im Verwaltungsgebäude Am Rathaus 1, 4. Etage, Zimmer 440, zu Jedermanns Einsicht aus.
Dienststunden sind montags und freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags und mittwochs in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Die Bayer Material Science AG (BMS) stellt sämtliche Antragsunterlagen auch im Internet für Jedermann zugänglich zur Verfügung. Hier können Sie sich auch neben einer Kurzfassung des Antrages alle im Rathaus einsehbaren Unterlagen zur Planänderung ansehen. Bitte klicken Sie hier, um zu dieser Internetseite zu gelangen.
Weitere Informationen zur CO-Pipeline finden Sie unter folgenden Links [Bitte klicken Sie auf den jeweiligen Text]:
- Informationen auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Düsseldorf
- Information der Bürgerinitiativen gegen die CO-Pipeline
Bezüglich der öffentlichen Auslegung wird im übrigen auf die öffentliche Bekanntmachung der Stadt HIlden im Amtsblatt Nr. 14/2012 vom 20.07.2012 (Ziffer 5) verwiesen.
Zum einsehen des Amtsblattes bitte klicken auf: (PDF, 2.4 MB)
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich 05.10.2012, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Düsseldorf, - Dezernat 54 -, Cecilienallee 2 in 40474 Düsseldorf (unter Angabe des Aktenzeichens: 54.08.01.02) oder ggfs. auch bei der Stadt Hilden Einwendungen erheben.