Sie möchten als Betreiberin oder Betreiber
einer Gaststätte eine Aussengastronomie
auf öffentlicher Verkehrsfläche einrichten ?
Benötigt werden:
1. eine gültige Gaststättenerlaubnis mit Aussenausschank
2. formloser schriftlicher Antrag mit Angabe der beabsichtigten Nutzungsdauer
3. Skizze ( mit Angabe der Anzahl der Gastplätze und Grösse der Fläche )
Sonstige Informationen rund um die Aussengastronomie:
Die Aussengastronomie auf öffentlicher Verkehrsfläche umfasst zwei, u.U.
drei Genehmigungen:
1. die erweiterte Gaststättenerlaubnis und
2. die wegerechtliche Sondernutzungserlaubnis.
3. Die Ausnahmegenehmigung nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz, wenn
die Betriebszeit der Aussengastronomie über 22.00 Uhr hinaus gehen soll.
Die erweiterte Gaststättenerlaubnis ist einmalig zu beantragen, die saisonale
Sondernutzungserlaubnis hingegen jährlich.
Gebühren:
Für die wegerechtliche Sondernutzungserlaubnis ist je angefangenem qm
beanspruchter Fläche und je angefangenem Monat eine Gebühr von 7,50 Euro zu entrichten.
Die Straßenverkehrsgebühr für den ersten Monat beträgt 35,79 Euro und für jeden weiteren
Monat 15,34 Euro.
Sofern eine Ausnahmegenehmigung gemäß Landesimmissionsschutzgesetz beantragt wird,
ist hierfür eine monatliche Gebühr in Höhe von 25,00 Euro zu entrichten.
Ansprechpartner: