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„Vorgerichtliche Streitschlichtung durch Schiedspersonen“
Ausstellung in der Stadtbücherei


Vom 13. April bis 7. Mai 2011 ist in der Stadtbücherei die Ausstellung „Vorgerichtliche Streitschlichtung durch Schiedspersonen“ zu sehen. Die offizielle Eröffnung wird am Mittwoch, 13. April 2011 um 19.30 Uhr durch Bürgermeister Horst Thiele vorgenommen.

180 Jahre vorgerichtliche Streitschlichtung. 180 Jahre zum Wohle des Gemeinwesens im Dienste der Bürgerinnen und Bürger. 180 Jahre Zusammenwirken mit der jeweils zuständigen Stadt / Gemeinde und der Justiz. Die Schiedspersonen sind seit nunmehr fast 180 Jahren in der vorgerichtlichen Streitschlichtung unter Einsatz mediativer Verhandlungsstrukturen einerseits zur Entlastung der Gerichte und andererseits zur Förderung der Wiederherstellung, sowie zum Erhalt des nachbarschaftlichen Friedens in Eigenverantwortung für das Allgemeinwohl ehrenamtlich tätig.

Die Schiedsämter gibt es heute in 12 Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Bremen haben wegen einer anderen historischen Entwicklung bisher noch abweichende Regelungen für die vorgerichtliche Streitschlichtung entwickelt.

Die Ausstellung möchte einen Einblick in die 180-jährige Geschichte geben und zeigt auf, welche Aufgaben die Schiedsfrauen und Schiedsmänner in der heutigen Zeit übernehmen und somit die Gerichte entlasten.

Das Schiedsamt - eine Instanz, die Geschichte geschrieben und sich bewährt hat. Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) mit seinen Gliederungen in Landesvereinigungen (LVgg) und Bezirksvereinigungen (BzVgg) nimmt die Interessen der Schiedspersonen war, indem er z. B. die Parlamente und Regierungen informiert. Dadurch wird eine sachgerechte Gesetzgebung für die Schiedsämter leichter. Gleichzeitig hat er für die Justiz die Aufgabe der Aus- und Fortbildung der Schiedspersonen übernommen.

Warum gibt es die Streitschlichtung?
Die Schiedsfrau/der Schiedsmann als Mediator bietet bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, entgegen der gesetzlichen Verhandlung zur Sache vor Gericht, eine ganzheitliche Vermittlung über den Einzelfall hinaus.

Beste Voraussetzungen also, dass die beteiligten Parteien wieder dauerhaft miteinander reden oder zumindest respektvoll miteinander umgehen können.

In welchen Fällen wird das Schiedsamt tätig?
In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (§ 13 SchAG NRW), zum Beispiel bei
• Schadensersatzforderungen,
• Verletzung der Hausordnung,
• Nachbarschaftsrecht (Einhaltung der Grundstücksgrenzen, Bepflanzung, Errichtung von Zäunen, Beschneiden von Hecken und Bäumen usw.).
In Strafsachen (§ 34 SchAG NRW), zum Beispiel bei
• Hausfriedensbruch (§ 223 Strafgesetzbuch [StGB]),
• Beleidigung (§ 185 StGB),
• übler Nachrede (§ 186 StGB),
• Verleumdung (§ 187 StGB),
• Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB),
• Körperverletzung (§§ 223, 229, 230 StGB),
• Bedrohung (§ 241 StGB),
• Sachbeschädigung (§ 303 StGB).
In Angelegenheiten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (§ 19/20/21 AGG BGB),
• Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot,
• Unzulässige unterschiedliche Behandlung,
• Ansprüche,
• Rauschdelikte.

Warum gibt es Mediation und Vermittlung?
Auch außerhalb nachbarschaftlicher Streitigkeiten gibt es in der heutigen Zeit eine Vielzahl von Gründen für das tägliche Konfliktpotenzial in der Familie, im beruflichen und besonders auch im gesellschaftlichen Umfeld:

• Persönliche Meinungsverschiedenheiten,
• ein differenziertes Rechtsverständnis,
• unterschiedliche Weltanschauungen.

Warum müssen daraus Konflikte entstehen?
Das Gegenteil sollte der Fall sein. Wenn alle einer Meinung wären, dann:
• gäbe es bald nichts mehr zu verbessern,
• jeglicher Fortschritt würde stagnieren, die Welt würde stehen bleiben wie sie ist.

Für den Einen ist diese Haltung richtig, für den Anderen eine Zumutung.

Was ergibt sich daraus für die Beteiligten?
Jeder Mensch hat seine persönlichen Erwartungen. Werden diese erfüllt, ist er zufrieden. Werden sie nicht erfüllt, bleibt er unzufrieden. Die vermeintliche Uneinsichtigkeit mit der Gegenseite führt zur persönlichen Auseinandersetzung und folgenreiche Streitigkeiten sind vorprogrammiert. Hier kann in vertrauten Vermittlungsgesprächen der Mediator - in Person der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes - die „lösungswilligen“ Parteien ohne Gesichtsverlust zu einer dauerhaften Einigung oder zu einem vertretbaren Kompromiss führen.

Die vorgerichtliche Vermittlung bei der Schiedsstelle ist kostengünstig, nicht öffentlich und die gemeinsamen Vereinbarungen sind über 30 Jahre vollstreckbar.

Die Schiedspersonen in Hilden sind:
Bezirk 1 (Süd/Ost): Harald Sudmann: 02103-64 259
Torsten Weiser: 0173-9991705
Bezirk 2 (Nord/West): Dr. Claus Steinberg: 02103-85 02

Weitere Informationen zum Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V., finden Sie im Internet unter www.bds-duesseldorf.de.

Die Ausstellung ist vom 13. April bis 7. Mai 2011in der Zeit von 9.30 bis 19.00 Uhr(werktags) und 9.30 bis 15.00 Uhr (samstags) in der Stadtbücherei zu sehen.