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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am Donnerstag, dem 27.09.2012 um 18.00 Uhr im "Bürgersaal" des Bürgerhauses, Mittelstraße 40, 40721 Hilden (4. Etage) möchte ich mit Ihnen über folgende Planung diskutieren:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 246A (VEP 18) für den Bereich Schwanenstraße / Itterbach / Schwanenplatz

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden hat am 29.8.2012 gemäß des Antrags der Lidl Immobilienbüro West GmbH & Co. KG vom 10.08.2012 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 246A (Vorhaben und Erschließungsplan Nr. 18) der Innenentwicklung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB und § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBI. I S. 1509) beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der vorhandenen Lidl-Filiale zu schaffen.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird vorwiegend eine Bestandssicherung des derzeit genehmigten Betriebes und seiner Nutzungen beabsichtigt. Darüber hinaus soll die maximale zulässige Verkaufsfläche des vorhandenen Lebensmitteldiscounters durch eine gebäudeinterne Umstrukturierung von Lager- zu Verkaufsflächen von 800 auf 1.000 m² erhöht werden. Um diese planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beabsichtigt. An der Außenhülle des Gebäudes sowie auf dem restlichen Grundstück sind darüber hinaus keine weiteren konkreten baulichen Maßnahmen oder Änderungen vorgesehen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll jedoch durch die Festsetzung einer entsprechenden überbaubaren Grundstücksfläche an der straßenzugewandten Seite die planungsrechtlichen Voraussetzungen für zukünftige bauliche Erweiterungen im Eingangsbereich (Überdachung etc.) vorbereiten.

Einen Lageplan und weiter Angaben finden Sie hier [Externer Link]