Liebe Bürgerinnen und Bürger, Der bisher geltende Bebauungsplan Nr. 106A stammt aus den Jahren 1983/85. Er umfasst das Gebiet zwischen der Stockshausstraße, der Gerresheimer Straße und der Herderstraße. Zu diesem Zweck wurde die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 106 A eingeleitet. Neben den oben bereits erwähnten Planungszielen sind folgende wesentlichen Änderungen in der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 106A vorgesehen:
Bei der Erarbeitung des Bebauungsplanes ist neben der Steuerung der Einzelhandelsbetriebe vor allem auch die Gemengelage zwischen Gewerbe und Wohnbebauung und die dadurch entstehende Konfliktlage – insbesondere bezüglich der Lärmemissionen der Gewerbebetriebe – zu berücksichtigen. Das bisherige Planungsrecht nimmt keinen Bezug auf die schon vorhandene Wohnbebauung, sondern entwickelt eine Konfliktlage ohne Lösungsansätze für ein störungsfreies Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe. Die Konfliktlösung bzw. -vermeidung wurde in der Folgezeit den bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren überlassen. Weiterhin ist es notwendig, zum Schutz vor Verkehrslärmimmissionen im Bebauungsplan zur baulichen Ausführung der Fassaden von neuen Gebäuden oder beim Um- und Ausbau bestehender Gebäude Lärmpegelbereiche zum passiven Schallschutz an Gebäudefassaden festzulegen. Eine immissionsschutzrechtliche Betrachtung dieser Konfliktsituationen wurde bereits durch ein Lärmgutachterbüro erarbeitet und findet sich in dem Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 106A wieder. Weitere Informationen zum Entwurf des Bebauungsplans erhalten Sie über diesen weiterführenden Link. |
| 29.05.2008 |