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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

zur Bürgeranhörung zum Bebauungsplan Nr. 10C für den Bereich Benrather Straße / Bahnhofsallee / Poststraße

am Donnerstag, 17. Juni 2010, ab 18.00 Uhr

möchte ich Sie herzlich einladen. Sie findet im Raum K5 des neuen Bahnhofs Hilden, Bahnhofsallee 5, 40721 Hilden, statt.

Das Plangebiet liegt zwischen Poststraße, Bahnhofsallee und Benrather Straße.

Im Flächennutzungsplan (Rechtskraft 30.08.1993) ist es zum großen Teil der Wohnbebauung vorbehalten. In der Poststraße 19-23 befindet sich die ehemalige Hauptpost, deren Grundstück dem Gemeinbedarf (Post) dient. An dieses Grundstück grenzt westlich ein Kerngebiet an, das bis zum Gebäude Bahnhofsallee 22/24 am Bahnhofsvorplatz reicht.

Die städtebaulichen Zielsetzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne entsprechen nicht mehr den heutigen Nutzungen und Anforderungen. Daher hat der Stadtentwicklungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10C mit dem Ziel beschlossen, zeitgemäßes Planungsrecht für das Plangebiet zu schaffen.

Städtebauliche Ziele sind die Schließung der Blockrandbebauung und eine angemessene Bebauung des Blockinnenraumes. Als wesentliche Rahmenbedingungen sind die Lärmbelastung durch die umgebenden Verkehrsadern sowie die geringe Versorgung mit Grünflächen im Plangebiet und seiner Umgebung zu berücksichtigen. Daher sind auch die Reduzierung der Lärmbelastung für die Bewohnerschaft sowie eine Verbesserung des Grünflächenanteils planerische Absicht.

Das Gebiet soll in Zukunft als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt werden, darin sind nach der Baunutzungsverordnung 1990 im wesentlichen Wohngebäude, der Versorgung des Gebiets dienende Betriebe, nicht störende Handwerksbetriebe und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig.

Diese Bürgerversammlung ist die erste Veranstaltung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Der Ablauf des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans wird erläutert, und es werden verschiedene städtebauliche Entwürfe vorgestellt, die in diesem Rahmen diskutiert werden können.

In Teilen des Plangebietes ist zur Realisierung des städtebaulichen Entwurfs eine Grundstücksneuordnung erforderlich, für die gegebenenfalls eine Umlegung angeordnet werden muss. Auch das Umlegungsverfahren wird in der Bürgeranhörung erläutert.

Sie können die Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 10C hier einsehen:

 

17.06.2010