Liebe Bürgerinnen und Bürger, Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden hat am 15.03.2006 den erneuten Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 228, sowie die Aufstellung der 17. Flächennutzungsplanänderung gefasst. Das Plangebiet liegt am westlichen Rand der erweiterten Hildener Innenstadt und erstreckt sich von der Bahnhofsallee bis zur Hülsenstraße. Es wird begrenzt im Westen durch die Bahntrasse Düsseldorf-Opladen-Köln, im Norden durch die Hülsenstraße, im Osten durch die „Alte Ellerstraße“ und durch die Südwestgrenzen der Flurstücke 353, 365, 377, 383 und 384 (alle in Flur 51 der Gemarkung Hilden) sowie im Süden durch eine gedachte Linie zwischen der Schillerstraße und der Bahntrasse. Mit der Planung sollen Flächen, die bisher im Flächennutzungsplan als „Flächen für Bahnanlagen“ ausgewiesen sind, in Mischgebiet (MI), Gewerbegebiet (GE) und Grünfläche umgewandelt und damit für eine wirtschaftlich-gewerbliche Nutzung vorbereitet und/oder gesichert werden. Weitere Informationen zur 17. Flächennutzungsplanänderung finden Sie hier: |
| 26.04.2007 |