Liebe Bürgerinnen und Bürger, zur Bürgeranhörung zum Bebauungsplan Nr. 240 für den Bereich Ellerstraße / Benrather Straße / Poststraße ( Wilhelm-Fabry-Museum ) am Donnerstag, 17. September 2009, um 18.00 Uhr, möchte ich Sie herzlich einladen. Sie findet im Fass-Raum des Wilhelm-Fabry-Museums, Benrather Straße 32 a ( Eingang über den Museumshof ) statt. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 240 liegt bereits einige Zeit zurück, er stammt aus dem Jahr 1999. Bereits damals zeichnete sich ab, dass die Stadt Hilden für den Komplex aus Wilhelm-Fabry-Museum und Historischer Kornbrennerei ein Konzept zur Weiterentwicklung erstellen muss, um die Nutzungsmöglichkeiten (und damit die Attraktivität) dieser für die Stadt Hilden wichtigen Einrichtungen steigern zu können. Der Bebauungsplan besaß aber keine Priorität. Dies änderte sich Ende 2007/ Anfang 2008 im Vorfeld der Arbeiten zum Fabry-Jahr 2010. Darüber hinaus gibt es im Plangebiet einige städtebauliche Missstände, etwa an der Ecke Poststraße/ Benrather Straße und im Eckbereich von Ellerstraße und Benrather Straße. Der Gebäudeleerstand und auch Reste von ausgebrannten Gebäuden beeinträchtigen die Umgebung. Der Bebauungsplan Nr. 240 beruht nun auf einem städtebaulichen Entwurf, der Ende des Jahres 2008 durch den Stadtentwicklungsausschuss sowie den Kulturausschuss beschlossen wurde. Dieser Entwurf ist dazu geeignet, die städtebaulichen Probleme des Plangebietes zu lösen und auch die zukünftigen Entwicklungen des Wilhelm-Fabry-Museums vorzubereiten. Der Lösungsansatz liegt darin, den Neubau eines Museumsgebäudes unmittelbar an der Ellerstraße (Grundstücke Ellerstraße 1a und Benrather Straße 24) vorzusehen. Auch das Grundstück Poststraße 2 (Ecke Benrather Straße) wird überplant; hier in Form einer Wohnbebauung sowie einer privaten Zufahrt zu einem ebenfalls privaten Garagenhof im Hintergelände. Konkrete Pläne für einen Neubau des Wilhelm-Fabry-Museums bestehen jedoch derzeit nicht. Um das Planverfahren zu unterstützen und die für eine spätere Umsetzung notwendigen grundstückstechnischen Voraussetzungen zu schaffen, wurde zudem durch den Rat der Stadt Hilden zudem ein Umlegungsverfahren angeordnet, welches im Juni 2009 eingeleitet wurde.
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| 17.12.2009 |