Liebe Bürgerinnen und Bürger, zur Bürgeranhörung zum Bebauungsplan Nr. 253 mit der 45. Flächennutzungsplanänderung am Donnerstag, 19. Juni 2008 und 18.00 Uhr, möchte ich Sie herzlich einladen in den Pfarrsaal St. Johannes Schon seit einiger Zeit ist der Sportverein Hilden Ost 1975 e.V. auf der Suche nach einer Fläche, die zur Errichtung einer Base- und Softballanlage geeignet ist. Nun wurde ein städtisches Grundstück (Flurstück 335 in Flur 16) gefunden, und zwar ganz im Westen der Stadt Hilden, südlich der Düsseldorfer Straße. Der Flächenutzungsplan der Stadt Hilden stellt für das Grundstück „Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung „Parken“ (für die ehemals geplante Therme), „Fläche für Ver- und Entsorgungsanlage“ mit der Zweckbestimmung „Kläranlage“ sowie „Grünfläche“ und „Fläche für die Landwirtschaft“ dar, so dass er geändert werden muss. Als neue Ausweisung ist eine „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ vorgesehen. Das Grundstück liegt derzeit nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, aber in einem Bereich, für den der Rat der Stadt Hilden am 06.07.1990 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 207 („Therme“) beschlossen hatte. Das Verfahren zur Aufstellung dieses Bebauungsplans wurde bis heute nicht abgeschlossen. Um die Soft- und Baseballanlage zu ermöglichen, muss nun der Bebauungsplan Nr. 253 aufgestellt werden. Auch hier ist die Ausweisung einer „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ vorgesehen, allerdings gegenüber der Flächennutzungs-planänderung in konkretisierter Form. Z.B. werden die Flächen für Gebäude, Tribünen, Wegeflächen, Stellplätze, etc. genau dargestellt. Um die Verträglichkeit der Anlage so wie deren problemlose Nutzung zu gewährleisten, werden derzeit verschiedene Gutachten (Lärm, Boden, Licht, Verkehr) erstellt, die in den Planungsprozess einfließen. |
| 19.06.2008 |