Liebe Bürgerinnen und Bürger, wir möchten Sie herzlich zur Bürgeranhörung zum Bebauungsplan Nr. 38B und der 43. Flächennutzungsplanänderung am Donnerstag, den 18. Januar 2007 ab 19.30 Uhr in den Bürgersaal im Bürgerhaus, Mittelstraße 40 einladen. Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden hat am 15.03.2006 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38B gefasst. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 38B liegt im Südosten der Stadt Hilden zwischen den Straßen Bredharter Heide und Krabbenburg. Der Grund für die Einleitung eines Bebauungsplanverfahren (BauGB) ist darin zu sehen, dass eine nicht mehr benötigte Friedhofserweiterungsfläche für eine Wohnbebauung planungsrechtlich aufbereitet werden soll. Durch veränderte Begräbnisgewohnheiten der Bevölkerung (mehr Feuerbestattungen/Urnengräber) sowie durch den allgemeinen Bevölkerungsrückgang hat es sich nach entsprechender Prüfung durch die Fachämter der Verwaltung ergeben, dass im Bereich des Hildener Südfriedhofes Flächen für den Fortbestand des Friedhofes nicht mehr benötigt werden. Zielsetzung des Bebauungsplanes Nr. 38B ist es, große und individuell bebaubare Einfamilienhausgrundstücke auszuweisen, um die vorhandene Nachfrage nach solchen Grundstücken trotz der hohen Grundstückspreise in Hilden zumindest teilweise zu decken. Ausgangspunkt städtebaulicher Überlegungen für den Bebauungsplanentwurf Nr. 38B war eine Untersuchung der Umgebungsbebauung im westlich angrenzenden Bebauungsplanbereich Nr. 38A, der durch großzügige I – und II-geschossige Einfamilienhäuser geprägt ist, die seinerzeit als Einzel- oder Doppelhäuser gebaut wurden. Die Bebauung zeichnet sich insgesamt durch eine geringe Dichte und damit einen hohen Grün- und Gartenanteil aus. Diesen Grundzügen soll auch im neuen Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 38B Rechnung getragen werden. Weitere Information zum Bebauungsplan Nr. 38B erhalten Sie hier: Weitere Informationen zur 43. Flächennutzungsplanänderung erhalten Sie hier:
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| 18.01.2007 |