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                                                                  Liebe Bürgerinnen und Bürger,

                                   zur Bürgeranhörung zum Bebauungsplan Nr. 63, 3 Änderung ( VEP )

              am Donnerstag, 14. Februar 2013, ab 18.00 Uhr, im Bürgersaal des Bürgerhauses, Mittelstraße 40, 40721 Hilden,

                                                                   wird hiermit herzlich eingeladen.

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden hat am 14.11.2013 gemäß des Antrags der Wohnbau Gesellschaft H. Derr mbH & Co KG vom 12.06.2012 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63, 3. Änderung (Vorhaben und Erschließungsplan Nr. 20) gemäß § 2 Abs.  1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB und § 12 Abs. 1 BauGB in der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), beschlossen.

Da der derzeit gültige Bebauungsplan Nr. 63 den Bau weiterer Garagenanlagen auf nicht dafür vorgesehenen Flächen untersagt, ist eine dritte Änderung des selbigen von Nöten um den Grundzügen der geltenden Planung nicht entgegen zu stehen.

Ziel und Zweck der Planung ist es, planungsrechtlich die Erweiterung der bereits vorhandenen, nördlich des Plangebiets gelegenen, Garagenanlage zu ermöglichen. Des Weiteren ist die Einrichtung von Stellplätzen im südlichen Plangebiet vorgesehen. Durch die Planung soll dem stark gestiegenen privaten Stellplatzbedarf entgegen gekommen werden. Es sollen Parkmöglichkeiten auf privatem Grund geschaffen werden, um den Parkdruck auf der Köbener Str. zu verringern.

Im Einzelnen ist der Bau von bis zu 25 Garagen nördlich der Wohnhäuser Köbener Str. Nr. 8 und Nr. 10 und bis zu 8 weiteren Stellplätzen nahe der Köbener Str. vorgesehen. Die Gestaltung der neuen baulichen Anlagen soll sich an dem bestehenden Garagenhof orientieren. Die Garagen und Stellplätze sollen dabei ausschließlich durch die Anwohner genutzt werden.

An den bestehenden Gebäuden innerhalb des Plangebietes und den Verkehrsflächen der Köbener Str. sind keine baulichen Änderungen durch das Vorhaben vorgesehen.

Und hier können Sie sich vorab informieren:

Ihre Ansprechpartner sind:

Planungs- und Vermessungsamt
SG Planung: Stadtplanung/Stadtentwicklungsplanung


Telefon: 02103 72-420
Fax: 02103 72-622
iris.holstraeter@hilden.de
Raum: 439
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Stellv. Amtsleitung und Sachgebietsleitung
Planungs- und Vermessungsamt
SG Planung


Telefon: 02103 72-416
Fax: 02103 72-622
lutz.groll@hilden.de
Raum: 435
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Amtsleitung: Herr Peter Stuhlträger
Am Rathaus 1
40721 Hilden
Karte anzeigen

Telefon: 02103 / 72-425
Fax: 02103 / 72-622
peter.stuhltraeger@hilden.de
Raum: 445
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Des Weiteren steht das Büro StadtVerkehr, Mittelstraße 55, 40721 Hilden für Fragen zur Verfügung. 

Autor: M. Noubours, 14.02.2013