Straße Westring . Das Planungsziel besteht darin, die planungsrechtliche Grundlage für die Ansiedlung eines Bau-, Heimwerker- und Gartenfachmarktes sowie eines weiteren Fachmarktes mit nicht-zentrenrelevantem und nicht-nahversorgungsrelevantem Kern-Sortiment auf einem ehemaligen Betriebsgelände zu schaffen. Im Rahmen der Aufstellung der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die derzeitige Ausweisung „GI (Industriegebiet)“ in eine Ausweisung „SO (Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel)“ umgewandelt werden.
Parallel hierzu läuft auch das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 B, 2. Änderung. In diesem Bebauungsplan werden die verschiedenen planerischen Details, die mit der Ansiedlung eines solchen Marktes an dieser Stelle verbunden sind, geregelt.
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| 14.12.2006 |