Liebe Bürgerinnen und Bürger,
zur Bürgeranhörung zum Bebauungsplan Nr. 73 A, 3. Änderung (Aufhebung) sowie 4. Änderung für den Bereich Berliner Straße / Am Rathaus möchte ich Sie gerne am Donnerstag, 18. Dezember 2008, ab 18 Uhr in den Sitzungssaal des Bürgerhauses, Mittelstraße 40, 4. Etage, einladen
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden hat am 13.08.2008 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 73 A, 4. Änderung, gefasst. Des Weiteren wurde mit gleichem Datum beschlossen, ein Aufhebungsverfahren für den derzeit noch geltenden Bebauungsplan Nr. 73 A, 3. Änderung, einzuleiten.
Da sich die Geltungsbereiche beider Bebauungspläne teilweise überdecken, werden diese verfahrensmäßig parallel durchgeführt, sodass sich auch die oben angekündigte Bürgeranhörung auf beide Bebauungspläne bezieht.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes 73A, 4. Änderung, soll planungsrechtlich die Errichtung von mehrgeschossigen Wohngebäuden ermöglichen. Das dem Bebauungsplan zu Grunde liegende Konzept sieht die Nutzung der Gebäude als Service-Wohnanlage für ältere Menschen vor, welche mit Neben- und Hilfseinrichtungen entsprechend den besonderen Bedürfnissen dieser Bevölkerungsgruppe ausgestattet sein wird. Planungsrechtlich soll dieses Konzept durch die Ausweisung der überbaubaren Bereiche als als „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ nach Baunutzungsverordnung (BauNVO) umgesetzt werden. Durch entsprechende Ausschlüsse von Nutzungen, die nach der Baunutzungsverordnung allgemein oder ausnahmsweise zulässig wären, soll gewährleistet werden, dass entsprechend unerwünschte Entwicklungen nicht eintreten. Konkret sollen insbesondere der Versorgung des Gebietes dienende Läden und nicht-störende Handwerksbetriebe gänzlich ausgeschlossen werden und Schank- und Speisewirtschaften nur im Ausnahmefall zulässig sein. Diese Einschränkungen sollen sicherstellen, dass die hinzukommenden Nutzungen untereinander sowie zur Umgebung die erforderliche Rücksichtnahme einhalten (durch Ausschluss von Nutzungen, die v. a. auch verkehrsintensiv sein könnten).
Die Anzahl der Geschosse soll auf maximal vier bzw. fünf (plus Staffelgeschoss) begrenzt werden.
Der Bebauungsplan Nr. 73A, 3. Änderung, soll aufgehoben werden, da er seinerzeit (1999) aufgestellt wurde, um ein beabsichtigtes Vorhaben zur ermöglichen, das heute nicht mehr errichtet werden soll. Außerdem widersprechen die damals getroffenen Festsetzungen den mit der 4. Änderung beabsichtigten Planungen.
Hier können Sie die Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 73A, 3. Änderung ( Aufhebung ) sowie 4. Änderung einsehen: