Liebe Bürgerinnen und Bürger, durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 57A, 3. Änderung (VEP Nr. 12), soll der östliche Teilbereich des Plangebietes für Wohnungsbau umgenutzt werden. Ferner sollen durch die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57A die Voraussetzungen geschaffen werden, die derzeit im Osten des Plangebietes befindliche Kindertagesstätte im Bereich des Gemeindezentrums umzusiedeln. Im Zusammenhang mit der Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57A (VEP Nr. 12) soll mit der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilden zum einen eine Fläche für den Gemeinbedarf in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden, zum anderen die Zweckbestimmung einer Fläche für den Gemeinbedarf ergänzt werden. Hier können Sie die Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 57A, 3. Änderung ( VEP Nr. 12 ) einsehen. (Bitte hier klicken) Ansprechpartner zu diesem Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind ISR Stadt und Raum GmbH & Co KG sowie das Planungs- und Vermessungsamt der Stadt Hilden.Auch diese Angaben entnehmen Sie bitte den einzusehenden Unterlagen. |
| 02.04.2009 |