Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 73A, 6. Änderung (VEP Nr. 13), soll planungsrechtlich eine Umstrukturierung des Bereiches um die St. Jacobuskirche und die Entwicklung eines Auftaktes der Fußgängerzone ermöglicht werden. Kirchliche und kirchennahe Nutzungen sollen dauerhaft gesichert werden. Daneben sollen kerngebiets-typische Nutzungen und Wohnungen zu einer Belebung des Standortes führen. Im Zusammenhang mit der Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73A (VEP Nr. 13) soll mit der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilden eine in der heutigen Größe nicht mehr benötigte Fläche für den Gemeinbedarf in eine gemischte Baufläche Kerngebiet umgewandelt werden. Hier können Sie die Unterlagen einsehen: Ansprechnpartner zu diesem Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind ISR Stadt und Raum GmbH & Co KG sowie das Planungs- und Vermessungsamt der Stadt Hilden.
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| 30.04.2009 |