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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung vom 10.06.2009 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 10.05.2000 über die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes und gleichzeitig die erneute Aufstellung der 33. Flächen-nutzungsplanänderung Hilden mit geändertem Plangebiet gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) vom 27.12.2006 (BGBL. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung beschlossen

Das Plangebiet wird im Osten begrenzt durch die Trasse des Ostrings. Im Süden durch die Walder Straße, im Westen durch die östliche Grenze der Flurstücke 129, 131 (Walder Str. 95 inkl. Garagenhof) sowie 728 (Mühlenbachweg 4) und im Norden durch die nördliche Grenze der Flurstücke 815 und 888 (Mühlenbachweg 12) in Flur 46 der Gemarkung Hilden.

Ziel der Planung ist es die bisherigen Flächen für nicht-störendes Gewerbe sowie Gemeinbedarf aufzuheben und zum größten Teil als Sondergebiet „Einzelhandel“ festzusetzen. Das Sondergebiet soll für „Großflächigen Einzelhandel mit nahver-sorgungsrelevantem und nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment“ festgesetzt werden.
Die Darstellung für das Flurstück Nr. 796 (Walder Str. 111) verbleibt bei nicht-störendem Gewerbe.

Um das o.g. Planungsziel zu erreichen, hat der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden in seiner Sitzung am 10.06.2009 auch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 148B beschlossen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zeitgleich zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes.

Mit dem neuen Aufstellungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Hilden am 10.06.2009, wurde gleichzeitig beschlossen, die 14. Änderung aufzuheben und als eigenständigen Bebauungsplan Nr. 148B in das weitere Verfahren aufzunehmen.

Das Plangebiet und das Planungsziel des Bebauungsplanens Nr. 148B sind identisch mit der Plangebietsabgrenzung der 33. Flächennutzungsplanänderung.

Der Aufstellungsbeschluss für beide Verfahren wurde am 30.06.2009 öffentlich bekannt gemacht.

 


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29.04.2010