Liebe Bürgerinnen und Bürger, zur Bürgeranhörung der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66, 4. Änderung am Donnerstag, 1. Juli 2010, ab 18 Uhr möchte ich Sie herzlich in den Bürgersaal des Bürgerhauses, Mittelstraße 40, einladen. Der Rat der Stadt Hilden hat nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 25.11.2009 die Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 66, 4. Änderung vom 08.10.2003 beschlossen. Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 66, 4. Änderung wird daher erneut aufgenommen und es findet eine Neuaufstellung des Bebauungsplanes statt. Das Plangebiet liegt im Bereich des Gewerbegebietes Hilden-Nordwest zwischen der Straße Westring, dem Nordfriedhof bzw. der Fernwasserleitung sowie der Herderstraße und der Ellerstraße. Es setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Der nördliche Teil des Geltungsbereiches wird im Norden begrenzt durch die südliche Grenze der Wasserleitungstrasse, im Osten durch die westliche Begrenzungslinie der Herderstraße, im Süden durch die nördliche Grenze der Straße Auf dem Sand und im Westen durch die westliche Grenze der Flurstücke 1032, 1503, 867 und 866, die nördliche Grenze der Flurstücke 866, 1352, 1353 und 1484, die westliche Grenze der Flurstücke 606 und 536, die südliche Grenze des Stockhausgrabens, die westliche Grenze des Flurstücks 1265, die nördliche Grenze des Flurstücke 1265 und 1264 sowie die westliche Grenze der Flurstücke 1466, 927, 1522 und 1520. Der südliche Teil des Geltungsbereiches wird im Norden begrenzt durch die südliche Straßenbegrenzungslinie der Straße Auf dem Sand, im Osten durch die östliche und nördliche Begrenzungslinie der Hans-Sachs-Straße sowie durch die Flurstücke 1660, 1681 (teilw.) und 1680, im Süden durch die nördliche Grenze der Ellerstraße und im Westen durch die östliche Begrenzungslinie des Westringes, durch die nördliche Grenze der Flurstücke 1290, 1289 und 1200 sowie durch die westliche Grenze des Flurstückes 801. Alle Flurstücke liegen in Flur 11 der Gemarkung Hilden. Ziel der Planung ist es, die Struktur des Gewerbegebietes zu erhalten und eine Ansiedlung von vorwiegend kleinen und mittleren Betrieben des produzierenden Gewerbes sowie Hand-werks- und Dienstleistungsbetriebe zu gewährleisten. Aus diesem Grund sollen störende Nutzungen, die zu einer negativen städtebaulichen Entwicklung führen, ausgeschlossen werden. Zu diesen auszuschließenden Nutzungen gehören:
Der Beschluss zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes wurde am 22.12.2009 im Amtsblatt der Stadt Hilden öffentlich bekannt gemacht. |
| 01.07.2010 |