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Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern ist im Bereich der Bauleitplanung durch das Baugesetzbuch geregelt. Hiernach unterscheidet man im Aufstellungsverfahren für Bauleitpläne (Flächennutzungsplan/ Bebauungspläne) zwei Stufen der Bürger- oder Öffentlichkeitsbeteiligung: im frühen Planungsstadium erfolgt in einer öffentlichen Veranstaltung eine Vorstellung und Erörterung der Planung. Zu dieser öffentlichen Veranstaltung („Bürgeranhörung“) werden alle Interessierte eingeladen.

In diesem Rahmen werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der beabsichtigten Planung erläutert. Es besteht die Möglichkeit, zu den Planungskonzepten Stellung zu nehmen und Änderungswünsche oder Gegenvorschläge abzugeben.

Die Inhalte der Veranstaltungen werden protokolliert und in die weiteren politischen Beratungen eingebracht.

Eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt, wenn der Bauleitplan für mindestens die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt wird. Dies erfolgt nach einem entsprechenden Beschluss der zuständigen politischen Gremien in einer öffentlichen Sitzung.

Ort und Zeit der sog. „Offenlage“ werden im Hildener Amtsblatt, in den ortsüblichen Tageszeitungen und auf der Internet-Seite der Stadt Hilden bekannt gegeben.

In der Zeit der Offenlage können alle Interessierten schriftlich oder mündlich ihre Anregungen vorbringen. Auch diese werden dann in das weitere Beratungs- und Entscheidungsverfahren einbezogen.

Es lohnt sich, diese Beteiligungsmöglichkeiten zu nutzen, denn die Stadt (und hier letztlich der Rat) hat die verschiedenen Stellungnahmen zur beabsichtigten Planung gerecht abzuwägen.

Es gibt im Zuge der Stadt- und Verkehrsplanung der Stadt Hilden weitere, nicht gesetzlich vorgeschriebene Formen der Bürger- oder Öffentlichkeitsbeteiligung.

Beispiele hierfür sind die Informationsveranstaltungen für Straßenausbaupläne, Workshop-Verfahren für besonders wichtige Planungsprojekte, die Einbeziehung der Hildener Bürgervereine sowie anderer Vereine in die Planungsprozesse oder auch die Berücksichtigung der Vorstellungen des Kinder- und/oder Jugendparlamentes.

Darüber hinaus haben die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Hilden die Möglichkeit, sich über direkte, Einzelfall-bezogene Anträge an die Stadt und die zuständigen politischen Gremien zu wenden. Alle Anträge werden in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden, nach Vorabsprache mit den jeweiligen Ausschuß-Vorsitzenden haben die Antragsteller Gelegenheit, ihr Anliegen vorzutragen.

Insgesamt wird der Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Arbeit der Stadt Hilden ein hoher Stellenwert beigemessen, der Bereich der Stadtplanung spielt dabei eine besonders hervorgehobene Rolle.

Für Informationen zum Thema Bürger-/ Öffentlichkeitsbeteiligung stehen die aufgeführten Ansprechpartner/innen jederzeit zur Verfügung.