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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

ich möchte Sie herzlich

zur Bürgerinformation zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 259 

für den Bereich Richrather Straße 126 ( Aldi )

 am 

Donnerstag, den 19.01.2012

um 18.00 Uhr im

„Bürgersaal“ des

Bürgerhauses, 4. Etage,

Mittelstrasse 40

40721 Hilden

 einladen.

 

Anlass und Planungsziel

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden hat am 05.10.2011 gemäß des Antrages der Unternehmensgruppe Aldi Süd vom 12.09.2011 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 259 (Vorhaben und Erschließungsplan Nr. 17) der Innenentwicklung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB und § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBI. I S. 1509) beschlossen.

 Ziel und Zweck der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der ALDI-Filiale zu schaffen.

Das bereits durch eine ALDI-Filiale genutzte Grundstück „Richrather Straße 126“ soll um das nördlich gelegene (Flurstück 782) erweitert werden. Die Nutzung des Gewer­be­gebietes bleibt erhalten und soll mit dem eingeleiteten Verfahren auf das neu erworbene Grundstück übertragen werden. Der Niederlegung der bestehenden ALDI-Filiale und der leerstehenden benachbarten Lagerhalle folgt die Errichtung des neuen und erweiterten Lebensmitteldiscountmarktes. Dieser nimmt den Raum der derzeitigen ALDI- Filiale ein und wird entlang der westlichen Grundstücksgrenze auf 1.100 qm Verkaufsfläche zuzüglich Nebenräume vergrößert. Damit die Funktion als Nahversorgungsstandort auch in Zukunft erhalten bleibt, soll das Sortiment auf mindestens 60% der zukünftigen, neuen Gesamtverkaufsfläche von 1.100 qm nahversorgungsrelevant laut „Hildener Liste“ sein.

 

 

19.01.2012