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Das Bauverwaltungs- u. Bauaufsichtsamt betreut mit rund 20 Mitarbeitern die Aufgabenstellungen: 

  • Beitragswesen
  • Vertragswesen
  • Baugenehmigungsverfahren und
  • Eingriffsverwaltung

Für die Beantwortung aller Fragen rund um die Themen

  • Erschließungsbeiträge
  • Kanalanschlussbeiträge
  • Öffentlich- rechtliche Verträge und
  • das breitgefächerte Baurecht (hierzu gehört auch die kostenlose Bauberatung)

stehen die Teams der Sachgebiete Bauverwaltung und Bauaufsicht jedem interessierten Bürger gerne zur Verfügung.

Dienstleistungen des Sachgebietes Bauverwaltung der Stadt Hilden:

Dienstleistungen des Sachgebietes Bauaufsicht der Stadt Hilden:

Das Aufgabenfeld der Bauaufsicht ist sehr umfangreich. Um Ihnen einen kleinen Einblick in den Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens und die baurechtlichen Vorschriften zu vermitteln, ist das öffentliche Baurecht in den folgenden Inhaltstexten kurz erläutert.

Bitte bedenken Sie, dass jedes Bauvorhaben individuell ist und eine vollständige Erläuterung pauschal kaum möglich ist.

 

Zur Klärung von Fragen rund um das Baugeschehen haben Sie die Möglichkeit der Bauberatung / Ansprechpartner/-innen. Bei Fragen zu den einzelnen Aufgabenbereichen der Bauaufsicht oder einer persönlichen Beratung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner. Während unserer Sprechzeiten erhalten Sie hierzu Gelegenheit.

 

Aufgaben des Bauaufsichtsamtes

    • Planungsrecht
      • Gebiete, für die es bereits einen Bebauungsplan gibt
      • Zusammenhängend bebaute Ortsteile, für die kein Bebauungsplan aufgestellt wurde
      • Gebiete außerhalb des Bebauungsplanes für die kein Bebauungsplan aufgestellt wurde
      • Gebiete, für die die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes zwar beschlossen, aber noch nicht realisiert ist
    • Bauordnungsrecht
      • Erschließung
      • Abstandsflächen
      • Brandschutz
      • Schallschutz
      • Wohnungsbau
      • Geschäftshäuser, Arztpraxen, Büro- und Verwaltungsgebäude, Hotels und Restaurants
      • Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen)
    • Abweichungen vom Bauplanungs- oder Bauordnungsrecht
      • Abweichungen im Bauplanungsrecht
      • Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften
      • Baulast
      • Nachbarschutz / Nachbarzustimmung
    • Sonstiges öffentliches Recht
      • Denkmalschutz
      • Mobilfunk
      • Erhaltungssatzungen
      • Begrünung
      • Kinderspielflächen
      • Arbeitsstätten
      • Immissionsschutz
      • Baustellenabfälle

    • Vereinfachtes Genehmigungsverfahren
    • Genehmigungsfreistellung für Wohngebäude, Stellplätze und Garagen
    • Genehmigungsfreie Vorhaben
    • Genehmigungsfreie Anlagen

    • Behandlung des Antrages durch die Untere Bauaufsichtsbehörde
    • Beteiligungen
    • Dauer des Genehmigungsverfahrens
    • Baubeschreibung und Betriebsbeschreibung
    • Lageplan
    • Bauzeichnungen

    • Der Vorbescheid
    • Teilbaugenehmigung
    • Nachtragsgenehmigung
    • Abbruchgenehmigung
    • Gültigkeit der Baugenehmigung und des Vorbescheides
    • Baugenehmigungsgebühren

    • Die Bauherrin / der Bauherr
    • Die Entwurfsverfasserin / der Entwurfsverfasser
    • Die Unternehmerin oder der Unternehmer
    • Die Bauleiterin oder der Bauleiter
    • Weitere Fachleute
    • Staatlich anerkannte Sachverständige

    • Baubeginnsanzeige
    • Bauüberwachung bei genehmigungsbedürftigen Vorhaben

    • Beschwerden und Anfragen gegen Gebühr
    • Bußgeldvorschriften

    • Nachbarrechtsgesetz
    • Wohnungseigentumsgesetz

    • Klageerhebung und Berufung
    • Klage eines Dritten