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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in der Zeit vom 10.01. bis zum 11.02 2011 liegt der 

Bebauungsplan Nr. 103, 3.Änderung für den Bereich Niedenstraße/Düsseldorfer Straße 

im Rathaus der Stadt Hilden ( 4. Etage, Zi. 440 ) während der Dienststunden öffentlich aus.

Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung vom 15.12.2010 nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 103, 3. Änderung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom
21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung beschlossen.

Das Plangebiet liegt im Hildener Westen im westlichen Eckbereich von Düsseldorfer Straße und Niedenstraße.  Es umfasst die Flurstücke 307 und 308. Alle Flurstücke liegen in Flur 1 der Gemarkung Hilden.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll planungsrechtlich die gewerbliche Nutzung des Plangebietes als Erweiterungsfläche für einen unmittelbar angrenzenden Gewerbebetrieb ermöglichen.

Während der Auslegung können Anregungen zu diesem Planentwurf vorgebracht werden.

Die Unterlagen zur Offenlage des Bebauungsplanes können Sie hier einsehen:

Ihre Ansprechpartner sind:

ISR Stadt und Raum , Telefon: 02129 / 566209-0, mail@isr-haan.de

und

Amtsleitung: Herr Peter Stuhlträger
Am Rathaus 1
40721 Hilden
Karte anzeigen

Telefon: 02103 / 72-425
Fax: 02103 / 72-622
peter.stuhltraeger@hilden.de
Raum: 445
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und
Stellv. Amtsleitung und Sachgebietsleitung
Planungs- und Vermessungsamt
SG Planung


Telefon: 02103 72-416
Fax: 02103 72-622
lutz.groll@hilden.de
Raum: 435
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und


Öffnungszeiten des Planungs- und Vermessungsamtes
           

Montag:
Dienstag:
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08:00 bis 12:00 Uhr
08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 18:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

              
sowie nach Vereinbarung

01.02.2011