Liebe Bürgerinnen und Bürger, in der Zeit vom 10.01.2011 bis einschließlich 11.02.2011 liegt der Bebauungsplan Nr. 257 ( VEP Nr. 15 ) für den Bereich Heiligenstraße / Kolpingstraße im Rathaus der Stadt Hilden ( 4. Etage, Zimmer 440 ) während der Dienststunden öffentlich aus. Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung vom 15.12.2010 nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 257 (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 15) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung beschlossen. Das Plangebiet liegt im Zentrum der Stadt Hilden südlich der Fußgängerzone Mittelstraße im Eckbereich von Heiligenstraße und Kolpingstraße. Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 15 umfasst die Flurstücke 1196, 1199, 1201, 1202 und 1204. Alle Flurstücke liegen in Flur 49 der Gemarkung Hilden. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Zeit der Auslegung von allen Interessierten Anregungen zu dem Planentwurf vorgebracht werden können. Die Unterlagen zur Offenlage des Bebauungsplanes können Sie hier einsehen: Ihre Ansprechpartner sind:
Amtsleitung: Herr Peter Stuhlträger
Am Rathaus 1 40721 Hilden Karte anzeigen Telefon: 02103 / 72-425 Fax: 02103 / 72-622 peter.stuhltraeger@hilden.de Raum: 445 Nachricht schreiben Adresse exportieren und und
Stellv. Amtsleitung und Sachgebietsleitung
Planungs- und Vermessungsamt SG Planung Telefon: 02103 72-416 Fax: 02103 72-622 lutz.groll@hilden.de Raum: 435 Nachricht schreiben Adresse exportieren
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| 01.02.2011 | ||||||