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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in der Zeit vom 10.01.2011 bis einschließlich 11.02.2011 liegt der

Bebauungsplan Nr. 257 ( VEP Nr. 15 ) für den Bereich Heiligenstraße / Kolpingstraße

im Rathaus der Stadt Hilden ( 4. Etage, Zimmer 440 ) während der Dienststunden öffentlich aus.

Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung vom 15.12.2010 nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 257 (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 15)  gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung beschlossen.

Das Plangebiet liegt im Zentrum der Stadt Hilden südlich der Fußgängerzone Mittelstraße im Eckbereich von Heiligenstraße und Kolpingstraße. Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 15 umfasst die Flurstücke 1196, 1199, 1201, 1202 und 1204. Alle Flurstücke liegen in Flur 49 der Gemarkung Hilden.         

Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll planungsrechtlich die Neunutzung des Plangebietes durch Mehrfamilien- und Einfamilienhäuser ermöglichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Zeit der Auslegung von allen Interessierten Anregungen zu dem Planentwurf vorgebracht werden können.

Die Unterlagen zur Offenlage des Bebauungsplanes können Sie hier einsehen:

Ihre Ansprechpartner sind:

 

Amtsleitung: Herr Peter Stuhlträger
Am Rathaus 1
40721 Hilden
Karte anzeigen

Telefon: 02103 / 72-425
Fax: 02103 / 72-622
peter.stuhltraeger@hilden.de
Raum: 445
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und
und
Stellv. Amtsleitung und Sachgebietsleitung
Planungs- und Vermessungsamt
SG Planung


Telefon: 02103 72-416
Fax: 02103 72-622
lutz.groll@hilden.de
Raum: 435
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
und

 

Öffnungszeiten des Planungs- und Vermessungsamtes
           

Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:

08:00 bis 12:00 Uhr
08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 18:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

              
sowie nach Vereinbarung

 

 

 

01.02.2011