Alle Kinder sollen von Anfang an mitmachen können, ob in der Kita, der Schule oder in der Freizeit. Dafür gibt es jetzt das Bildungspaket: damit kein Kind ausgeschlossen wird.
Wenn Sie (bzw. Ihre Kinder)
- leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld),
- Sozialhilfe bzw. Grundsicherung
- Wohngeld oder
- den Kinderzuschlag
beziehen, dann haben Ihre Kinder Anspruch auf das Bildungspaket.
Für weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket klicken Sie bitten auf den nachstehenden Link.