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Alle Kinder sollen von Anfang an mitmachen können, ob in der Kita, der Schule oder in der Freizeit. Dafür gibt es jetzt das Bildungspaket: damit kein Kind ausgeschlossen wird.
Wenn Sie (bzw. Ihre Kinder) 

  • leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld),
  • Sozialhilfe bzw. Grundsicherung 
  • Wohngeld oder
  • den Kinderzuschlag

beziehen, dann haben Ihre Kinder Anspruch auf das Bildungspaket.

Für weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket klicken Sie bitten auf den nachstehenden Link.

15.05.2011