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Das Bildungspaket - Mitmachen möglich machen
Ab sofort können Kinder und Jugendliche (sofern sie zum Kreis der Berechtigten gehören) z.B. im Chor mitsingen, dem Sportverein beitreten, an Schulausflügen teilnehmen, bei Versetzungsgefahr Nachhilfe erhalten oder am gemeinschaftlichen Mittagessen in der Kita oder der Schule teilnehmen. Lesen Sie nachfolgend, was Ihnen das Bildungspaket bietet und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um die Angebote nutzen zu können. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Antragstellung.

Aktuelle Informationen zu den Leistungen „Bildung und Teilhabe“

Was ist Bildung und Teilhabe?
Rückwirkend ab dem 01.01.2011 ist das Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft getreten. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen haben nun die Möglichkeit, z.B. an dem gemeinsamen Mittagessen in der Schule und dem Kindergarten oder an Angeboten für Sport, Kultur und Freizeit teilzunehmen.

Wer hat Anspruch?
-
SGB II – Berechtigte (Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen)
- SGB XII – Berechtigte (Empfänger von Grundsicherung)
- Wohngeldberechtigte sowie- Kinderzuschlagsempfänger nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Empfänger/innen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz

Welche Leistungen kann ich beantragen?
- Kosten für Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten der Schule oder des Kindergartens
- Pauschalen für Schulbeihilfe, z.B. für Schultasche, Sportzeug, Füller und Stifte. Achtung: Schulbeihilfe jetzt beantragen! Wer im Monat August Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlagsgeld hat, kann jetzt die Schulbeihilfe für das   Schuljahr 2011/2012 beantragen. Für den Monat August werden 70,00 € ausgezahlt. SGB II- und SGB XII-Berechtigte müssen nur für die Schulbeihilfe keinen gesonderten Antrag stellen, sie erhalten die Beihilfe zusammen mit der Regelleistung ausgezahlt.
- Kosten für Schülerbeförderung (in Einzelfällen möglich, wird im Regelfall über das Schokoticket abgedeckt sein)
- Kosten für Lernförderung, d.h. Nachhilfe bei konkreter Versetzungsgefährdung
- Zuschüsse für das gemeinschaftliche Mittagessen an Schulen und Kindergärten
- Mitgliedsbeiträge für kulturelle und sportliche Aktivitäten
- z.B. Sportverein, Musikschule: maximal monatlich gesamt bis zu 10,00 €


Tabellarische Leistungsübersicht:
Bildung und Teilhabe

Sie können die Tabelle auch als PDF herunterladen (

Bildung und Teilhabe (PDF, 24 kB)

)

Wo kann ich die Anträge stellen?

Bezieher von Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag oder von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können Ihre Anträge im Stellwerk Hilden stellen, Ihre Ansprechpartnerinnen sind:

 

Amt für Jugend, Schule und Sport, Stellwerk Hilden
SB Bildung und Teilhabe
Bürgerhaus, I. Etage
Mittelstraße 40
40721 Hilden
Karte anzeigen

Telefon: 02103-72-505
Fax: 02103-72-502
larissa.warkentin@hilden.de
Adresse exportieren

 

Amt für Jugend, Schule und Sport, Stellwerk Hilden
SB Bildung und Teilhabe
Bürgerhaus, I. Etage
Mittelstraße 40
40721 Hilden
Karte anzeigen

Fax: 02103-72-502
jutta.mueller-tischner@hilden.de
Nachricht schreiben
Adresse exportieren

 

Öffnungszeiten:  
Mo., Di. 11:00 - 17:00 Uhr
Mi. 07:00 - 12:00 Uhr
Do. 12:00 - 18:00 Uhr    

Leistungsberechtigte nach dem SGB II können Anträge auf Bildung und Teilhabe im Jobcenter Mettmann-aktiv stellen:

Jobcenter Mettmann-aktiv
Geschäftsstelle Hilden
Hofstraße 56 - 60
D-40723 Hilden
Tel.: 02103-3956130
 

Öffnungszeiten:  
Mo., Di. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 14:00 - 17:00 Uhr für Berufstätige

Darüber hinaus stehen Ihnen die Ansprechpartner/innen für Ihre Grundleistungen auch für weitere Auskünfte der Bildung und Teilhabe zur Verfügung.

Antragsvordrucke
Die Formulare zur Antragstellung sowie die Vordrucke der erforderlichen Bescheinigungen können hier heruntergeladen werden:

Antrag auf Leistungen der Bildung und Teilhabe (PDF, 35 kB)

 

Hinweise zum Ausfüllen des Antragformulars auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (PDF, 38 kB)

Bescheinigung Ausflüge, Klassenfahrten (PDF, 34 kB)

Bescheinigung de Schule zur Lernförderung (PDF, 37 kB)

Bescheinigung der Leistungsanbieter zur Lernförderung (PDF, 33 kB)

Bescheinigung gemeinschaftliche Mittagsverpflegung (PDF, 33 kB)

Bescheinigung der Leistungsanbieter - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (PDF, 33 kB)

Einverständniserklärung zum Datenschutz / Datenabgleich / Datenweitergabe (PDF, 48 kB)

Antragstellung leicht gemacht (PDF, 192 kB)

, das  Infoblatt für die Antragsteller

Die kleine Bildungspaket-Fibel (PDF, 92 kB)

für Multiplikatoren (Lehrer, Trainer etc.)

Weitere Informationen zur Bildung und Teilhabe finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen:

http://bildungspaket.bmas.de

www.mais.nrw.de