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Der Jugendhilfeausschuss ist ein Pflichtausschuss aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen, in diesem Fall des Sozialgesetzbuches in Verbindung mit dem Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.

Die Zusammensetzung, seine Zuständigkeiten und Aufgaben sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben in der Satzung für das Jugendamt der Stadt Hilden festgelegt.

Neben den Angelegenheiten der Jugendhilfe/Jugendpflege entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und der Satzung für das Jugendamt der Stadt Hilden, hat der Rat in seiner Zuständigkeitsordnung dem Jugendhilfeausschuss auch die abschließende Entscheidung über die Gestaltung von Kinderspielplätzen übertragen.

Die Mitglieder:

Vorsitzender:

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stimmberechtigte Mitglieder nach § 4 Absatz 2 a) der Satzung

stimmberechtigte Mitglieder gemäß § 4 Absatz 2 b) der Satzung



beratende Mitglieder  (nach der Gemeindeordnung)

ständige Berater nach § 4 Absatz 3 der Satzung



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