Hilfsnavigation

HGHLogo weiß HGH Schüler Ausschnitt Schulansichten HGH (7)

1.  Gesetzlicher Auftrag

Nach dem Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Land Nordrhein-Westfalen haben die Gemeinden spätestens zum Abschlussstichtag 31.12.2010 den ersten kommunalen Gesamtabschluss aufzustellen.
Nach den Regelungen der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) besteht der kommunale Gesamtabschluss aus

·         der Gesamtergebnisrechnung,
·         der Gesamtbilanz,
·         dem Gesamtlagebericht und
·         dem Gesamtanhang.

2.  Der “Konzern“ Stadt Hilden stellt sich vor

Unter dem nachfolgendem Link können Sie ein Schaubild aufrufen, welches Ihnen den Aufbau kommunalen Gesamtabschlusses in Hilden aufzeigt:

Schaubild des kommunalen Gesamtabschlusses in Hilden (PDF, 15 kB, )

Für die Stadt Hilden sind in den Gesamtabschluss einzubeziehen:

-      Stadt Hilden Holding GmbH (Beteiligung 100%)
-      Gem. Seniorenzentrum Stadt Hilden GmbH (Beteiligung 100%)
-      WGH mbH (Beteiligung 100%)
-      GkA Grundstücksgesellschaft Hilden mbH (Beteiligung 52%)
-      Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH (Beteiligung 48%)
-      Zweckverband Volkshochschule Hilden-Haan
-      Verkehrsgesellschaft Hilden mbH (Beteiligung 5%)

Die Bilanzierung und Bewertung des Gesamtabschlusses erfolgt nach den Regeln der Kernverwaltung. Auch wenn dort die kaufmännische Buchführung eingeführt wurde, ist zu beachten, dass die Kommunen nach den Vorschriften des NKF bilanzieren. Diese Buchhaltung unterscheidet sich durch spezielle Regelungen von der Buchhaltung nach dem HGB, welche regelmäßig von den Beteiligungen genutzt wird. Die Verwaltung hat mit den Beteiligungen die testierten Bilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnungen für das Jahr 2009 umgeschlüsselt. Um einen realistischen Überblick der wirtschaftlichen Gesamtlage des Konzerns Stadt Hilden zu erlangen, ist diese Summenbilanz aber zu bereinigen.

a)  Schuldenkonsolidierung

Ein Teil der Konsolidierung ist die sogenannte “Schuldenkonsolidierung“. Hier werden konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten gegeneinander aufgerechnet, da der “Konzern Stadt Hilden“ sich selbst gegenüber keine Forderungen und Verbindlichkeiten haben kann. So wurden z. B. Forderungen und Verbindlichkeiten für

- Gebühren z.B. Abfallbeseitigung
- Strom, Wasser, Gas
- Darlehen etc.

konsolidiert.

b) Kapitalkonsolidierung

Ein weiterer Teil der Konsolidierung ist die Kapitalkonsolidierung. Da der “Konzern Stadt Hilden“ nicht an sich selbst beteiligt sein kann, werden die Beteiligungsanteile der Kernverwaltung an ihren Töchterunternehmen gegen das Eigenkapital der Töchter aufgerechnet.
---

Der Gesamtabschluss wurde fertiggestellt und im Rat am 12. Dez. 2012 eingebracht. Er wurde zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Den Gesamtabschluss können Sie hier herunterladen:

Gesamtabschluss 2010

___________________________________________________________________________________________________

Sollten Sie noch Fragen zu dem Gesamtabschluss haben so wenden Sie sich bitte an die folgenden Ansprechpartner:

Stadtkämmerer und Amtsleiter
Amt für Finanzservice


Telefon: 02103 / 72 202
Fax: 02103 / 72 604
finanzen@hilden.de
www.hilden.de
Raum: 235
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Amt für Finanzservice
SG Finanzen, Konzernbilanz


Telefon: 02103 / 72-229
Fax: 02103 / 72-620
ute.ruehlow@hilden.de
Raum: 205
Nachricht schreiben
Adresse exportieren