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Der Kulturausschuss gehört zu den sogenannten freiwilligen Ausschüssen, deren Bildung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist Neben der generellen Aufgabe, die in seinen Fachbereich fallenden Aufgaben des Rates vorzuberaten, hat der Rat in seiner Zuständigkeitsordnung dem Ausschuss folgende Aufgaben zur abschließenden Entscheidung übertragen:

  1. die Entscheidung über das städtische Kulturange­bot,
  2. die Anerkennung von kulturpflegenden Vereinen im Sinne der Zuschussrichtlinien,
  3. der Ankauf von Werken der bildenden Kunst.

 

Die Mitglieder:

Vorsitzende:

ordentliche Mitglieder:

sachkundige Bürger

beratendes Mitglied

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