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Der Personalausschuss gehört zu den sogenannten freiwilligen Ausschüssen, die ein Rat bilden kann, aber nicht muss. Seine Aufgabe besteht darin, die in diesen Fachbereich fallenden Entscheidungen, die aber letztlich der Zuständigkeit des Rates unterliegen (z.B. die Festlegung des Stellenplanes) vorzuberaten. 

 

Die Mitglieder:

Vorsitzender:

ordentliche Mitglieder:

beratende Mitglieder

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