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Der Schul-, Sport- und Sozialausschuss gehört zu den sogenannten freiwilligen Ausschüssen, deren Bildung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist (erst als sogenannte große kreisangehörige Gemeinde, d.h. ab einer Einwohnerzahl von 60.000, wäre die Stadt Hilden nach dem Schulverwaltungsgesetz verpflichtet, einen Schulausschuss zu bilden).

Neben der generellen Aufgabe, die in seinen Fachbereich fallenden Aufgaben des Rates vorzuberaten, hat der Rat in seiner Zuständigkeitsordnung dem Ausschuss folgende Aufgaben zur abschließenden Entscheidung übertragen:

  1. die Ausübung des Vorschlagsrechtes der Stadt ge­genüber der Schulaufsichtsbehörde bei der Beset­zung der Schulleiterinnen-/Schulleiter- und Stellvertreterinnen-/Stellvertreterstellen bei städti­schen Schulen,
  2. die Namensgebung bei städtischen Schulen,
  3. die freiwilligen städtischen sozialen Maßnah­men und Zuschüsse.

Die Mitglieder:

Vorsitzende:

ordentliche Mitglieder:

sachkundige Bürger

beratende Mitglieder

ständige Berater in Schulangelegenheiten:

ständige Berater in Sozialangelegenheiten:

sachkundiger Einwohner

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