Der Stadtentwicklungsausschuss gehört zu den sogenannten freiwilligen Ausschüssen nach der Gemeindeordnung (GO), die der Rat bilden kann, aber nicht muss.
Neben der generellen Aufgabe, die in seinen Fachbereich fallenden Aufgaben des Rates vorzuberaten, hat der Rat in seiner Zuständigkeitsordnung dem Ausschuss folgende Aufgaben zur abschließenden Entscheidung übertragen:
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die Beteiligung bei der Zulassung von Bauvorhaben, soweit sie für die städtebauliche, strukturelle, ökologische und/oder nachbarschaftliche Entwicklung in der Stadt Hilden von besonderer Bedeutung sind,
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die künstlerische Gestaltung öffentlicher Gebäude, Anlagen und Plätze,
- im Erschließungs- und Anliegerbeitragsrecht über Fertigstellung und endgültige Herstellung der Anlagen, die Bildung von Abrechnungsgebieten, Abrechnungsabschnitten und Erschließungseinheiten sowie über die Abrechnungs- und Beitragserhebung im Wege der Kostenspaltung,
- die Stellungnahme der Stadt bei deren Beteiligung als Träger öffentlicher Belange bei Bauleitplanverfahren und anderen behördlichen Verfahren, in der Regional- und Landesplanung sowie bei überörtlicher Verkehrsplanung, soweit besondere Auswirkungen für die Stadt zu befürchten sind,
- die Entscheidung über private Anträge zur Einleitung von Bauleitplanverfahren,
- verkehrsplanende Maßnahmen von besonderer Bedeutung,
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die Anlegung von Parkplätzen, Fußgängerzonen und Radwegen,
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Bauentwürfe für Stadtstraßen im Rahmen der rechtskräftig festgesetzten Pläne gem. Baugesetzbuch
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verfahrenseinleitende und begleitende Beschlüsse im Rahmen der Bauleitplanung mit Ausnahme der Abhandlung der Anregungen und Bedenken, des Satzungsbeschlusses bzw. des Feststellungsbeschlusses FNP,
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die Wahrung landschaftspflegerischer Belange, soweit sie für die strukturelle und/oder ökologische Entwicklung der Stadt Hilden von besonderer Bedeutung sind, soweit nicht der Aufgabenbereich anderer Träger berührt wird.
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städtische Neubaumaßnahmen (Hochbau), für die Unterlagen gem. § 10 GemHVO erstellt werden müssen.
Die Mitglieder:
Vorsitzender:
ordentliche Mitglieder:
beratende Mitglieder: