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Zur Durchführung der Umlegung hat der Rat der Stadt Hilden einen Umlegungsausschuss bestellt.

Der Umlegungsausschuss berät und beschließt in nichtöffentlicher Sitzung. Er entscheidet nach seiner freien, aus den gesamten Verhandlungen  und Ermittlungen gewonnenen Überzeugung und ist an Weisungen nicht gebunden.

Der Umlegungsausschuss besteht nach gesetzlicher Vorgabe aus fünf Mitgliedern.

Vorsitzender:

Die übrigen ordentlichen Mitglieder:

Die fünf ordentlichen Mitglieder des Ausschusses müssen durch fünf Personen vertreten werden, die die gleiche Qualifikation bzw. Voraussetzung erfüllen. Auch diese nehmen an den Sitzungen des Umlegungsausschusses ständig teil.

stellvertretender Vorsitzender:

Stellvertreter der übrigen Mitglieder: