Die Bildung des Wahlprüfungsausschusses beruht auf § 40 Kommunalwahlgesetz. Er hat die Aufgabe, die Beschlüsse des Rates über etwaige Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl vorzubereiten. Die endgültige Beschlussfassung hierüber erfolgt durch die neu gewählte Vertretung (Rat).
Die Mitglieder:
Vorsitzender:
ordentliche Mitglieder: