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Der Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss gehört zu den sogenannten freiwilligen Ausschüssen nach der Gemindeordnung  (GO), die der Rat bilden kann, aber nicht muss.

Neben der generellen Aufgabe, die in seinen Fachbereich fallenden Aufgaben des Rates vorzuberaten hat der Rat in seiner Zuständigkeitsordnung dem Ausschuss folgende Aufgaben zur abschließenden Entscheidung übertragen:

  1. die Vermietung und Verpachtung sowie die An­mietung und Anpachtung von Grundstücken zu einem Jahresmiet- oder -pachtzins von über 15.000,- EUR bis zu 50.000,- EUR,
  2. die Vergabe von städtischen Wohnungsbaumit­teln außerhalb der vom Rat festgesetzten Richt­linien.

 

 

Die Mitglieder:

Vorsitzender:

ordentliche Mitglieder:

sachkundige Bürger:

beratende Mitglieder

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