Zur besseren Bewältigung all seiner Aufgaben, kann der Rat Ausschüsse bilden. Zu unterscheiden sind die sogenannten Pflichtausschüsse, die der Rat also bilden muss (z.B. Hauptausschuss), freiwillige Ausschüsse, die er bilden kann (z.B. Paten- und Partnerschaftsausschuss) und Ausschüsse, die der Rat nach anderen gesetzlichen Vorschriften als der Gemeindeordnung zu bilden hat (z.B. Jugendhilfeausschuss).
Welche Ausschüsse der Rat der Stadt Hilden gebildet und welche Zuständigkeiten er ihnen zugewiesen hat, ergibt sich aus der Zuständigkeitsordnung.
Alle Informationen zu den Ausschüssen des Rates finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt