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Die vom Rat der Stadt Hilden beschlossenen Hebesätze der Gewerbe- und Grundsteuer entnehmen Sie bitte der unten stehenden Auflistung. Diese Hebesätzte dienen zur Ermittlung des zu zahlenden Steuerbetrags.

Die Grundlagen (Gewerbesteuermessbescheid und Einheitswertbescheid) werden vom jeweils zuständigen Finanzamt ermittel und festgelegt. Sollten Sie hinsichtlich der Höhe der zu zahlenden Steuern Fragen haben, so ist zunächst Kontakt mit dem Finanzamt aufzunehmen.
Für die Grundsteuer ist in diesem Falle das Finanzamt Hilden verantwortlich.
Bei Fragen zu der Gewerbesteuer ist das Finanzamt zu kontaktieren, in dessen Bezirk Ihre Firma mit Hauptsitz angemeldet ist.

Die Hebesätze
(gültig seit dem 01.01.2005)

Steuerart

Hebesatz in %

Grundsteuer A

190

Grundsteuer B

380

Gewerbesteuer

400

(Stand Januar 2012)