Die Vollstreckung umfasst die Pfändung
· beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge,
· von Einkommen beim Arbeitgeber,
· von Zahlungsansprüchen aus Konten bei Geldinstituten sowie von
· anderen verwertbaren Rechten
zur Beitreibung der rückständigen Geldforderungen.
Die Vollstreckung im Außendienst wird im Stadtgebiet von Hilden durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.
Für die Vollstreckung hat die oder der Zahlungspflichtige Pfändungsgebühren und sonstige Kosten der Vollstreckung zu entrichten, die ohne gesonderten Bescheid zwangsweise beigetrieben werden können.
Zur Abwehr der Pfändung oder Vollstreckung werden Zahlungen entgegengenommen.
Vollstreckungsmaßnahmen in den Grundbesitz (Zwangsversteigerung, Zwangssicherungshypothek, Zwangsverwaltung) werden auf Antrag der Vollstreckungsbehörde durch das für das Grundstück zuständige Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) durchgeführt. Auskünfte über Zwangsversteigerungstermine erhalten sie bei dem örtlichen Amtsgericht.
Soweit die Forderungen vor Ort außerhalb Hildens beigetrieben werden sollen, wird in der Regel das örtlich zuständige Vollstreckungsorgan im Auftrag der Stadt Hilden tätig (andere Kommunen, Gerichtsvollzieher/innen und andere).
Die eidesstattliche Versicherung wird erforderlichenfalls durch die Vollstreckungsbehörde selbst oder durch die Gerichtsvollzieherin oder den Gerichtsvollzieher auf Antrag der Stadt Hilden abgenommen.