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Wer oder Was ist die Umlegung?

Die Umlegung ist ein durch die Bestimmungen des Baugesetzbuch (§§ 45 ff BauGB) geregeltes amtliches Grundstückstauschverfahren, um unbebaute, aber auch bebaute Grundstücke für städtebaulich geplante Nutzungen - in der Regel dokumentiert in einem Bebauungsplan - neu zu ordnen.

Für die Durchführung der Umlegung ist der Umlegungsausschuss der Stadt Hilden zuständig. Der Ausschuss besteht aus 5 Mitgliedern (1 Jurist als Vorsitzender, 1 Sachverständiger für Bewertung, 1 Sachverständiger für Vermessung und 2 Ratsmitglieder).


Der Umlegungsausschuss ist kein Ausschuss des Rates der Stadt Hilden, sondern ein sondergesetzlicher Ausschuss nach dem Baugesetzbuch. Der Ausschuss ist unabhängig und an Weisungen der Stadt nicht gebunden. Der Umlegungsausschuss sowie seine Mitarbeiter der Geschäftsstelle sind zu absoluter Neutralität zwischen allen Beteiligten verpflichtet.

Der Umlegungsausschuss der Stadt Hilden darf nicht mit der Stadt Hilden als Träger der Bauleitplanung sowie als Beteiligte im Umlegungsverfahren verwechselt oder gleichgesetzt werden.

Die Beschlüsse des Umlegungsausschusses sind durch die Beteiligten anfechtbar. Gegen sie kann bei der Baulandkammer des Landgerichts Düsseldorf Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden

zum Merkblatt Umlegungsverfahren

 

 

 

 

 

 

 

 

Merkblatt d. Umlegungsausschusses

(Acrobat-Reader erforderlich)



Warum Baulandumlegung?

Um dem Wohnraumbedarf, in gleicher Weise aber auch einem steigenden Bedarf an gewerblich nutzbaren Flächen Rechnung zu tragen, müssen entweder Neubaugebiete durch die Umlegung erschlossen oder bestehende Baugebiete saniert bzw. erweitert werden.

Um eine geordnete bauliche Entwicklung der Stadt sicherzustellen, werden Bebauungspläne aufgestellt.
Jeder Plan ist jedoch so lange nur Papier, wie keine Handhabe zu seiner Realisierung zur Verfügung steht. Ein elegantes Verfahren, bei dem die genannten Schwierigkeiten und Nachteile nicht auftreten, ist die Baulandumlegung.

Alle Umlegungsbeteiligten haben in Anhörungen und Besprechungen Gelegenheit, vor dem Umlegungsausschusses oder bei den Mitarbeitern der Geschäftsstelle zunächst ihre Wünsche und Bedürfnisse und später auch ihre jew. Stellungnahmen zur vorgesehenen Neuaufteilung des Umlegungsgebietes abzugeben.

Damit der Umlegungsausschuss auch während des Umlegungsverfahrens über alle rechtlichen und baulichen Veränderungen innerhalb des Umlegungsgebietes orientiert ist, sind alle Verfügungen und Veränderungen genehmigungspflichtig. Im Grundbuch wird zu diesem Zweck ein Umlegungsvermerk in Abt. II eingetragen.


Grundstückstausch mit Eigentumsgarantie

Die Umlegung ist ein durch die Bestimmungen des Baugesetzbuchs (§§ 45-79 BauGB) geregeltes Grundstückstauschverfahren und liegt sowohl im öffentlichen Interesse wie auch im Interesse der beteiligten Grundstückseigentümer. Sie dient der Erschließung und Neuordnung eines Gebietes nach Maßgabe der Festsetzungen eines Bebauungsplans. Auch so genannte im Zusammenhang bebaute Ortsteile können (ohne Vorliegen eines Bebauungsplans) umgelegt werden.

Der Grundgedanke des Verfahrens ist die rechnerische Vereinigung aller im Umlegungsgebiet gelegenen Grundtücke zur so genannten Umlegungsmasse.

Die Verteilung der neuen Baugrundstücke an die am Umlegungsverfahren beteiligten Eigentümer wird in Hilden vorwiegend nach dem Verhältnis der Werte vorgenommen. Jedem Grundstückseigentümer soll ein Grundstück mit mindestens dem gleichen Verkehrswert zugeteilt werden, den sein früheres Grundstück hatte. Somit wird im Umlegungsverfahren das Eigentum am Grund und Boden garantiert. Entstehende Wertunterschiede werden in Geld ausgeglichen.

Die Stadt Hilden trägt die Verfahrenskosten (Vermessungen, Umschreibungen im Grundbuch / Kataster u.a.).

Interessierte haben die Möglichkeit, sich in der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses ausführlicher über die Durchführung eines Umlegungsverfahrens zu informieren.